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Zahlungspflicht des Verbrauchers trotz laufender Ermittlung?

 
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lilliput
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 16:49    Titel: Zahlungspflicht des Verbrauchers trotz laufender Ermittlung? Antworten mit Zitat

Konsument K nimmt im Netz den Dienst eines Anbieters A in Anspruch.
A deklariert diesen Dienst als augenscheinlich kostenfrei, verlangt aber von K später eine Zahlung.
Jetzt bekommt K Rechnung, Mahnung und 2. Mahnung. Letztere Frist läuft noch angenommen 3 Tage.

K erfährt unterdessen, dass der Staatsanwalt gegen A bereits ermittelt.

Unabhängig davon, ob die Zahlungsaufforderung Rechtens ist, oder nicht -

Kann K wegen laufender Ermittlungen vorerst die Zahlung verweigern oder
hat K ein Inkasso zu fürchten, falls er nicht zahlt?



(Falls ein ähnlicher Fall hier schonmal diskutiert wurde, bitte ich um den entsprechenden Link und evt. Verschiebung in passende Sparte, habe bei der Durchsicht nichts finden können)
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mfG
lilliput
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Verurteil wird müssen Sie zahlen. Es sei denn es gibt überhaupt keinen Vertrag der zustande kam weil zb. Diebesgut.

Das Strafrechtliche hat mit dem Zivilrechtlichen wenig zu tun. Es kann gut sein das der Verurteil wird, jedoch Sie die Rechnung trotzdem zahlen müssen oder andersrum.

Eine Inkassofirma muss man kaum fürchten. Briefe (nicht Amtsschreiben) ungeöfnet ablegen und auf die Klage warten


Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:03    Titel: Re: Zahlungspflicht des Verbrauchers trotz laufender Ermittl Antworten mit Zitat

lilliput hat folgendes geschrieben::
Kann K wegen laufender Ermittlungen vorerst die Zahlung verweigern
Nein.

lilliput hat folgendes geschrieben::
oder hat K ein Inkasso zu fürchten, falls er nicht zahlt?
Ich habe einen gut begründeten Verdacht, um welche Firma (genauer: welche Inhaber) bzw. welche Webseite es geht. Geben Sie die mal in die Suchfunktion hier im Forum oder bei der bekannten Suchmaschine ein, das sollte dann zur Beruhigung beitragen (also das Lesen der Beiträge, nicht das Eingeben der Begriffe). Winken
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lilliput
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:21    Titel: Re: Zahlungspflicht des Verbrauchers trotz laufender Ermittl Antworten mit Zitat

Ich habe einen gut begründeten Verdacht, um welche Firma (genauer: welche Inhaber) bzw. welche Webseite es geht. Geben Sie die mal in die Suchfunktion hier im Forum oder bei der bekannten Suchmaschine ein, das sollte dann zur Beruhigung beitragen (also das Lesen der Beiträge, nicht das Eingeben der Begriffe). Winken

Es handelt sich bei diesem Fall NICHT um die Gebrüder S. die mit Seiten wie www.****-heute.de auftritt, sondern eher um eine Einzelperson(?), Director einer LTD mit Sitz in England.

Namen, wie Aff****, Netst***** sind damit in Verbindung zu bringen...

Beweise, dass die Seite zumindest zeitweise GRATIS gewesen ist, liegen K vor.

K. ist nun etwas verwirrt, weil die Meinung selbst unter Anwälten und Polizeidienstellen variiert.
Die einen sagen "zahlen", die anderen sagen "Anzeige erstatten und NICHT zahlen"...

Am nächten Dienstag soll es zum Thema einen Bericht im Fernsehen geben. (0.00 Uhr Pro 7)

Sorry, wenn TV Sender nicht genannt werden dürfen, bitte ich die Mods um Löschung desselbigen...
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lilliput
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie zu unrecht zu Zahlungen herangezogen wurden würde ich nicht zahlen und mich verklagen lassen.

Wenn Sie eine Leistung erhalten haben die Sie bestellt haben würde ich zahlen wie vereinbart.

Ist doch ganz klar und unabhängig vom Strafverfahren

Klaus
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lilliput
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Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie zu unrecht zu Zahlungen herangezogen wurden würde ich nicht zahlen und mich verklagen lassen.

Da ist sich K ja nicht ganz im Klaren drüber. Zur Anmeldezeit erschien die Seite gratis. Zumal er auch über eine Gratis-Link bei g**gle-Suche auf die Seite gestoßen ist

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine Leistung erhalten haben die Sie bestellt haben würde ich zahlen wie vereinbart.

Die Leistung hat er zwar in Anspruch genommen, er hat aber mittlerweile festgestellt, dass Inhalte der Seite von anderen Seiten(die noch immer gratis zugänglich sind) kopiert wurden.
Unter Umständen besteht auch eine Art Betrug oder Täuschung seitens der Seite, da suggeriert wurde, es wäre NICHT kostenpflichtig.

Auch in der Mail mit dem Zugangslink wurde nicht mehr explizit auf mögliche Kosten hingewiesen...
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Leben ist riskant ?

    Zahlen und Ruhe

    Nicht zahlen und Verklagte werden


Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand

Klaus

P.S. Nur weil man denkt betrogen zu werden reicht nicht aus
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lilliput
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Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand


...vor Gericht stünde K. mit etwa 600 (oder sogar wesentlich mehr) Gleichgesinnten vor dem Richter

K. hat beschlossen, abzuwarten, ob A. sich wieder meldet (und wenn ja über welche Instanz und mit welcher Forderung) Sehr glücklich

Danke (im Namen von K. natürlich) und frohe Ostern!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

lilliput hat folgendes geschrieben::
vor Gericht stünde K. mit etwa 600 (oder sogar wesentlich mehr) Gleichgesinnten vor dem Richter

Das dürfte wohl kaum der Fall sein, der K stünde alleine vor Gericht. Möglich, daß es 599 weitere Verfahren mit anderen K1, K2, K3 usw. gäbe, vor der schieren Masse ist allerdings noch nie ein Zivilgericht eingeknickt, die interessieren mehr die Argumente...

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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lilliput
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Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Metzing"]
lilliput hat folgendes geschrieben::
vor der schieren Masse ist allerdings noch nie ein Zivilgericht eingeknickt, die interessieren mehr die Argumente...


Da hat K. sehr Gute!
Winken
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lilliput
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Anmeldungsdatum: 17.12.2004
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::


    Zahlen und Ruhe



K. weiß auch von anderen "Opfern", die trotz Zahlung weitere Zahlungsaufforderungen bekommen....
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lilliput
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