Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewährleistungsfrage Gebrauchtwagen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewährleistungsfrage Gebrauchtwagen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cobainiac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 15:50    Titel: Gewährleistungsfrage Gebrauchtwagen Antworten mit Zitat

Hallo,
Also Kunde A hat vor 2 Monaten einen gebrauchten beim händler gekauft. sah auch ok aus und der händler hat tüv und au neu gemacht. Jetzt nach 2 Monaten hat A Motorschaden, überall leckt er öl und die zylinderkopfdichtung ist hinüber...
Ein Kaufvertrag existiert in der Form nicht da der Händler keine Garantie geben wollte. A hat nur den Tüv Bericht und eine quittung mit der fahrgestellnummer und dem kaufbetrag. Sonst hat A auch nichts bei ihm unterschrieben und beim verkaufsgespräch und abschluss war ein freund von A mit dabei. Diese Mängel müssten dem verkäufer vorher auch schon bekannt gewesen sein.

Der Händler will keine Garantie übernehmen weil weil das Auto eben zu alt etc. wäre...er hat nur angeboten es zu reparieren wenn A die Hälfte der Kosten übernehmen würde.
Dieses sieht A jedoch nicht ein da er 2000 euro bezahlt hat für ein Auto ohne Mängel...Zu ihm fahren kann A sowieso nicht mehr da der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist.
A hat ihm jetzt eine Frist gesetzt das er innerhalb von 14 Tagen nachbessern oder den kaufpreis mindern soll.

Fragen sind jetzt vor allem:
1. Was wäre wenn der Händler die Annahme des Einschreibens mit Rückschein von A verweigert?
2.A darf das Auto ja nicht selber reparieren weil dem Händler die chance auf nachbesserung gegeben werden muss. Ab wann darf A es selber reparieren?
A ist auf das Auto angewiesen.
3. Wie beurteilt Ihr die Rechtslage?


Zuletzt bearbeitet von cobainiac am 18.04.06, 16:16, insgesamt 3-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cobainiac,

bitte die Forenregeln beachten. Danke für Ihr Verständnis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cobainiac
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, habs überarbeitet Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Dann ggfs. 2. Zustellungsversuch, spätestens dann gilt es als zugegangen (BGH-Rechtsprechung).

ad 2.

Selbstvornahme nur, wenn die Gegenseite die Nachbesserung "ernsthaft und endgültig" verweigert bzw. eine gesetzte angemessene Frist verstreichen läßt.
Dann muß man natürlich besonders aufpassen, denn wenn erst mal repariert ist, wird es lustig, wenn man sich über Art und Alter der Mängel gerichtlich zu streiten beginnt...

ad 3.

Anwalt fragen. Wenn A beweisen kann, das Kfz bei dem Händler gekauft zu haben, muß dieser die entsprechenden Gewährleistungsansprüche befriedigen. D.h. der Händler müßte ggfs. beweisen, daß die Mängel nicht schon bei Übergabe vorlagen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.