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Hallo,
ich bin seit 06.09.04 arbeitslos, war habe mich auch rechtzeitig nach meiner Kündigung arbeitssuchend gemeldet. Bin am 07.09.04 zum Arbeitsamt gegegangen und wollte meinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben, aber dies wurde mir verweigert mit der Begründung, dass eine Arbeitsbescheinigung fehle. Ich bekam meine Papiere wieder in die Hand gedrückt und konnte gehen.
Ich habe die Beamte im Arbeitsamt gefragt, ob ich dadurch nicht Nachteile bei der Auszahlung bekäme, weil nach meiner Information Arbeitslosengeld ab dem Datum des Eingangs dieses Antrags berechnet würde. Dies wurde verneint.
Nun renne ich immer noch meiner Arbeitsbescheinigung hinterher, weil mein ehemaliger Arbeitgeber diese nicht ausfüllt?
Da hat obiger Gast recht. Den Antrag kannst du innerhalb eines Jahres abgeben, startend am Tag der Arbeitslosmeldung, wann es dir passt und wenn du Lust hast.
Sowas macht nur keiner. Das Geld geht dir also nicht verloren.
Dein AG ist verpflichtet dir schnellstmöglich, spätestens jedoch mit der letzten Lohnabrechnung, eine korrekte Arbeitsbescheinigung auszuhändigen, also steig ihm nochmal auf`s Dach.
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