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Person A (13 Jahre) besucht eine Kostenpflichtige Internetseite und meldet sich dort an.
Jetzt hat der Person B (Erziehungsberichtigte) ein Mindestverttragslaufzeit bis Juni am Hals. Betrag wird jeden Monat abgebucht.
Wiederrufsrecht Recht geht nicht! Person B hat es zu spät bemerkt!
Muss Person B die Beiträge zahlen?
Können Minderjähriger überhaupt Verträge abschließen?
PROBLEM:
Die Internetseite gehört einen der größten Internetanbieter wo Person B auch ein Vertrag und Internetanschluss hat. Person B hat für Person A (13) ein Mailkonto eingerichtet! Person A (13) darf auch ins Internet und dort Mail senden und empfangen!
Jetzt konnte sich aber Person A (13j) sich mit den selben Zugangsdaten für Mailkonto, auch in einen Kostenpflichtigen Portal des Internetanbieters einloggen. Fehlt da nicht der Jugendschutz? Oder ne Alterskontrolle? Was folgt steht ja oben.
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