Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nachdruck Kontoauszugskosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nachdruck Kontoauszugskosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
powerschwabe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:27    Titel: Nachdruck Kontoauszugskosten Antworten mit Zitat

Meine Mutter ist 2000 gestorben. Ich und mein Bruder hatten dann zusammen eine Erbengemeinschaft. Allerdrings hatte nur ich auf die Konten eine Vollmacht.

Nun ist mein Bruder gestorben, er hat seinen Anteil an der Erbengemeinschaft einer Bekannten vermacht. Außerdem hat Sie eine Generalvollmacht für meinen Bruder erhalten.

Nun wahr die Bekannte neulich auf der Bank und lies sich die Kontoauszüge für die letzen 5 Jahren nachschreiben. Hat sie dazu überhaupt das Recht, da Sie ja erst nach dem Tod meines Bruders als Erbin eintratt.

Außerdem hat sie die Kosten für den Nachdruck der Kontoauszüge über ca. 60€ direkt vom Erbenkonto abuchen lassen. Dazu hat sie doch kein Recht, da doch nur ich eine Vollmacht über da Konto habe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal die Bitte, den Beitrag im Sinne der Forenregeln umzuformulieren

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619

Der Beitrag passt auch eher in Erbrecht.

Um den konkreten Sachverhalt zu beurteilen, hilft ein Blick in den Kontovertrag bzw. die dazugehörigen AGB. Zum Thema "Verfügungsberechtigung im Fall des Todes des Kunden" schreibt z.B. die

AGB private Banken hat folgendes geschrieben::
Die Bank darf denjenigen, der darin (im Testament) als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.