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Wir haben folgendes Problem:
Im Dachgeschoss wurden alte Dachflächenfenster durch eine Fachfirma ausgebaut. Beim Transport durch das Haus nach draussen wurde die Holztreppe durch die nicht abgeschraubten Befestigungswinkel beschädigt. Es handelt sich um 3 Stufen, die zum Teil ca. 15 cm lange Kratzer aufweisen.
Wie kann man vorgehen? Muss ich mit der "Politur" dieser Kratzer einverstanden sein (von Handwerker angekündigt) oder kann ich auf Reparatur durch eine Fachfirma dieser 3 Stufen bestehen?
Was muss ich hier sagen? Kenne mich leider nicht so gut aus.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 18.04.06, 15:40 Titel:
Wenn durch eine Politur der Schaden behoben werden kann, dann ja. Ansonsten muß der Handwerker entweder selbst eine fachgerechte Reperatur durchführen oder, wenn er es nicht selbst kann, die Kosten dafür übernehmen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Hallo,
danke für die prompte Antwort. Nur eine Frage noch: Wie definiert man: Schaden behoben? Ist der Kratzer nicht mehr zu sehen oder muß ich eine dauerhaft sichtbare - nach der Politur vorhandene - Beschädigung in Kauf nehmen?
In welchem Zeitraum muß die Behebung erfolgen? Kann man eine Frist setzen?
Der Geschädigte muss so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Eine dauerhafte Beeinträchtigung muss man sich nicht gefallen lassen. Ausnahme wäre ein extrem hoher Aufwand, dann käme ein technischer Minderwert in Frage. Beispielsweise wäre die Treppe aus einem subtropischen Holz, von dem es nur noch zwei Bäume gibt, die unter Baumschutz stehen, also können die Stufen nur noch als Imitat nachgebaut werden, was aber ein Kenner bei genauerem Hinsehen bemerken würde...
Werden andere Schäden bei der Beseitigung des nun eingetretenen Schadens mitbehoben, dann muss man sich die Wertverbesserung anrechnen lassen.
Grüße
Andreas _________________ Dies ist nur meine Meinung.
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In welchem Zeitraum muß die Behebung erfolgen? Kann man eine Frist setzen?
Wer sagt denn, daß man dem Handwerker überhaupt die Möglichkeit geben muß, die Beschädigung selbst zu beseitigen? Im Übrigen: Bitte Forenregeln beachten.
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