Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - HAndwerker beschädigt Treppe - Wer zahlt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

HAndwerker beschädigt Treppe - Wer zahlt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
CoolMaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:11    Titel: HAndwerker beschädigt Treppe - Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Wir haben folgendes Problem:
Im Dachgeschoss wurden alte Dachflächenfenster durch eine Fachfirma ausgebaut. Beim Transport durch das Haus nach draussen wurde die Holztreppe durch die nicht abgeschraubten Befestigungswinkel beschädigt. Es handelt sich um 3 Stufen, die zum Teil ca. 15 cm lange Kratzer aufweisen.

Wie kann man vorgehen? Muss ich mit der "Politur" dieser Kratzer einverstanden sein (von Handwerker angekündigt) oder kann ich auf Reparatur durch eine Fachfirma dieser 3 Stufen bestehen?

Was muss ich hier sagen? Kenne mich leider nicht so gut aus.

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn durch eine Politur der Schaden behoben werden kann, dann ja. Ansonsten muß der Handwerker entweder selbst eine fachgerechte Reperatur durchführen oder, wenn er es nicht selbst kann, die Kosten dafür übernehmen.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
CoolMaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für die prompte Antwort. Sehr glücklich Nur eine Frage noch: Wie definiert man: Schaden behoben? Ist der Kratzer nicht mehr zu sehen oder muß ich eine dauerhaft sichtbare - nach der Politur vorhandene - Beschädigung in Kauf nehmen?

In welchem Zeitraum muß die Behebung erfolgen? Kann man eine Frist setzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Geschädigte muss so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Eine dauerhafte Beeinträchtigung muss man sich nicht gefallen lassen. Ausnahme wäre ein extrem hoher Aufwand, dann käme ein technischer Minderwert in Frage. Beispielsweise wäre die Treppe aus einem subtropischen Holz, von dem es nur noch zwei Bäume gibt, die unter Baumschutz stehen, also können die Stufen nur noch als Imitat nachgebaut werden, was aber ein Kenner bei genauerem Hinsehen bemerken würde...

Werden andere Schäden bei der Beseitigung des nun eingetretenen Schadens mitbehoben, dann muss man sich die Wertverbesserung anrechnen lassen.

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

CoolMaus hat folgendes geschrieben::
In welchem Zeitraum muß die Behebung erfolgen? Kann man eine Frist setzen?


Wer sagt denn, daß man dem Handwerker überhaupt die Möglichkeit geben muß, die Beschädigung selbst zu beseitigen? Im Übrigen: Bitte Forenregeln beachten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.