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Ich habe vor 42 Monaten einen Leasingvertrag abgeschlossen, der voll ausfinanziert war. Das heisst ich habe 42 Raten á ca. 1000 € bezahlt für ein Auto das 35000,- € gekostet hat. also kein Restwert. Eigentlich war ich der Meinung das mit der letzten Leasingrate das Auto in meinen Besitz übergeht, immerhin ist es voll bezahlt und hat noch einen Wert von mindestens 10000,- €.
Leider fordert der LG das KFZ zurück. Zu meinem Entsetzen musste ich auch feststellen das im Vertrag nichts von Kaufoption o.ä. steht, sondern nur, dass der LN das KFZ nach Vertragsende zurückgeben muss.
Nun meine Frage. Sieht jemand eine Chance das ich das Auto doch behalten darf?
Ich weiss das ich bei der Vertragsunterzeichnung etwas blauäugig war, aber vielleicht ist noch was zu retten!
Für schnelle Infos bin ich sehr dankbar, ich hab nur noch 39 Stunden bis zur Rückgabe!
Danke
Ich habe vor 42 Monaten einen Leasingvertrag abgeschlossen, der voll ausfinanziert war. Das heisst ich habe 42 Raten á ca. 1000 € bezahlt für ein Auto das 35000,- € gekostet hat. also kein Restwert.
Das kommt auf die Vertragsform an.
Bitte nochmal genau nachschauen, um was für eine Vertragsart es sich handelt. Es kann sich eigentlich nur um einen Restwertvertrag, KM-Vertrag oder Vollamortisationsvertrag handeln. Meistens steht solch eine Beschreibung als Überschrift im Vertrag.
Bei erstem muß ein kalkulierter Restwert im Vertrag stehen.
Bei zweitem muß einen kalkulierte Kilometerleistung im Vertrag stehen.
Bei drittem nichts von alledem.
Deswegen erst mal darauf antworten, weil sich daraus alles weitere ergibt.
Huper hat folgendes geschrieben::
Eigentlich war ich der Meinung das mit der letzten Leasingrate das Auto in meinen Besitz übergeht, immerhin ist es voll bezahlt und hat noch einen Wert von mindestens 10000,- €.
Im Leasing gibt es grundsätzlich keinen automatischen Eigentumsübergang.
Huper hat folgendes geschrieben::
Leider fordert der LG das KFZ zurück. Zu meinem Entsetzen musste ich auch feststellen das im Vertrag nichts von Kaufoption o.ä. steht, sondern nur, dass der LN das KFZ nach Vertragsende zurückgeben muss.
Es kommt nun auf die Vertragsart an. Eine Kaufoption gibt es nur beim Vollamortisationsvertrag. Da aber keine Kaufoption vorzuliegen scheint, kann es nur ein Restwertvertrag oder ein KM-Vertrag sein. Da aber widerrum kein Restwert angegeben ist, kann es nur ein KM-Vertrag sein.
Und bei einem KM-Vertrag muß das Fahrzeug zurückgeliefert werden.
Huper hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage. Sieht jemand eine Chance das ich das Auto doch behalten darf?
Es kommt auf die Vertragsart an. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Danke für die Antwort.
Im Vertrag steht nichts über die Leasingart. Also wird es wohl ein Vollwertleasing sein, ich habe mittlerweile auch deinen Beitrag zu den verträgen der LG östl. von München gelesen und genau so einen Vertrag habe ich; 42 raten zu je 1000,- € - nichts von restwert. ich werde es wohl zurückgeben müssen. Trotzdem habe ich beim LG angefragt ob die eine kaufoption einräumen würden, aber die Antwort wird wie immer bei dieser LG negativ sein. Mann sollte wirklich mal warnen vor dieser LG östl. von München. Sie haben wirklich den Eindruck erweckt das es sich um Restwertleasing handelt, nur fehlt halt die Aufgliederung 41 raten zu 1000,- und restwert 1 x 1000,- .
das ist eben meine Schuld das ich so blauäugig war. Naja aus Schaden wird man klug.
KM Leasing war es sicher nicht.
trotzdem Danke für deine Tipps.
Coxx Huper
Komisch, den Verdacht hatte ich beim Lesen Deines Beitrages sofort, daß es die LG östlich von München ist.
Dann dürfte es in der Tat ein Vollamortisationsvertrag ohne Kaufoption sein. Diese Vertragsform kommt zwar relativ selten vor, ist aber möglich. Aber im Zusammenhang mit einem werthaltigen Objekt nicht angebracht.
Soweit ich weiß, liegt ein anderes Mitglied mit denen im Rechtsstreit. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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ja das habe ich auch in diversen Treads so erkannt. Aber ich glaube bei dem anderen "Opfer" ging es um den zu erwartenden restwert der von der LG viel zu niedrig angesetzt war und die Differenz soll der LN jetzt nachzahlen. Leider ist mein vertrag wasserdicht. Naja ich bring es Ihnen morgen und schenke Ihnen noch ein par Alufelgen dazu, weil sie mit mir so wenig Geld verdient haben.
Es gibt schlimmeres, es war nur ein Auto und ich hab eh schon ein neues, diesmal natürlich nicht bei der LG östl. von München.
wenn das KFZ mit der letzten Rate ins Eigentum des LN übergegangen wäre, dann wäre der Zins 11 % gewesen.
Es gibt im Leasing grundsätzlich keinen automatischen Eigentumsübergang !!!!
asco hat folgendes geschrieben::
Wenn das KFZ an den LG zurückgegangen ist und tatsächlich EUR 10.000,00 Wert ist, dann komme ich rein rechnerisch auf 20%
Das liegt an der extrem ungünstigen Finanzierungsart. Fahrzeuge werden üblicherweise über RW- oder KM-Verträge abgewickelt, aber niemals über VA-Verträge. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Das ist halt grundsätzlich die Problematik, wenn jemand einen Leasingvertrag abschließt, egal ob privat oder gewerblich, sich aber nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Es werden dann Vorstellungen erwartet, die nicht zu erfüllen sind.
Ist genau das gleiche, wenn z.b. ein Gewerbebetrieb Factoring betreibt, um die Liquidität des Unternehmens sicherzustellen, aber keinerlei Ahnung vom Factoring hat.
Und die Verkäufer von Leasingverträgen erzählen viel, wenn der Tag lang ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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