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Nachbars Hund jagt unsere Katzen

 
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queenofrain
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 12:23    Titel: Nachbars Hund jagt unsere Katzen Antworten mit Zitat

Hallo,

der Hund unserer Nachbarn ist von seinem Herrchen so erzogen worden, dass er jede Katze jagt und extrem agressiv ist. Leider hatten wir schon Katzen, bevor sie sich diesen "Hund" zugelegt haben.

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit einem davorliegenden Hof, der nicht eingezäunt ist. Unsere Nachbarn haben einen eingezäunten, kleinen Garten, der unserem Hof gegenüberliegt und in den sie ihren Hund täglich einsperren, damit er dort sein Geschäft erledigt.

Sobald sie ihren Hund dann dort rauslassen jagt er über unseren Hof und hinter unseren Katzen her. Bis jetzt ist Gott sei Dank nichts passiert aber das ist nur eine Frage der Zeit. Unserer Aufforderung, ihren Hund von unserem Hof fernzuhalten oder festzuhalten, kommen sie nicht nach. Sie sind der Meinung, dass wir den Hof einzäunen müssten, wenn wir nicht wollten, das ihr Hund auf unser Grundstück läuft. Da sich aber unsere beiden Hunde gut mit unseren Katzen verstehen und wir den Hof als Parkplatz für unsere Autos nutzen, sehe ich gar nicht ein, den Hof entsprechend einzuzäunen.
Hinzu kommt auch noch, dass der "nette Hund" dauernd seine Geschäfte auf unserem Hof erledigt, was nicht wirklich appetitlich ist.


Welche Mittel und Rechte haben wir?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland?

Zitat:
Hinzu kommt auch noch, dass der "nette Hund" dauernd seine Geschäfte auf unserem Hof erledigt, was nicht wirklich appetitlich ist.

Pinkeln musste dulden; Haufen haben die Hundehalter wegzumachen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
vielleicht kannst du den netten hundebesitzer über die anleinplicht kriegen.
schau mal nach was bei dir in der stadt/dorf für auflagen gibt. denn wenn es eine anleinpflicht gibt, dann darf er den hund nicht von seinem grundstück lassen.

begosch
_________________
ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das wichtigste steht aber immer in den Verordnungen und Gesetzen der Bundesländer.
Winken
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Grüße,
Abrazo
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-94-HundeVO/HundeVO.htm

ergibt sich aus §1 absatz 1, es steht zwar nicht wortwörtlich drinne ergibt sich aber aus der logik:.
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.


http://www.[Link nicht erlaubt]/Einfriedung__f11096.html
http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/bbg/hundev.htm §1 absatz 1!
http://www.hundehaftpflicht-info.de/brandenburg.htm u. schonwieder §1 absatz 1!
http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K78/7834-01.htm
§ 1 absatz 1![/quote]

ich würde behaupten das man sein grundstück als hundehalter so einzäunen muss das der hund nicht "ausbrechen" kann um menschen od. andere tiere zu gefährden.

eventuell mal so beim nachbar argumentieren:.
nehmen wir mal an sein hund sieht eine katze, rennt auf die straße familienvater weicht mit seinem auto aus, fährt in haus, tötet mutter u. kind, stirbt selbst dabei, er hinterlässt eine frau u. kind. haus ist auch total im a*sch.
da wird keine versicherung der welt einspringen weil der hundebesitzer sein grundstück nicht so "befriedet" hat das der hund keinen anderen in gefahr bringen konnte.
fazit:. 2 familien zerstörrt,scheiß gefühl für den hundehalter u. schulden bis ans lebensende.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Na, da gibt es in den Ländergesetzen schon detailliertere Bestimmungen; generell allerdings hast Du natürlich Recht: wer nen Hund hält, hat dafür zu sorgen, dass er sich, ohne Schaden zu stiften, in die soziale Gemeinschaft der Menschen einfügt, und dazu gehört nun mal, nicht in anderer Leute Gärten auf Katzenjagd zu gehen.

Eingefriedet werden muss das Besitztum in NRW (und dessen Gesetz gilt als das mit am strengste) nur dann, wenn man einen Kampfhund oder gefährlichen Hund hält. Ein wohlerzogener Hund macht sich nämlich nicht auf die Socken, sobald er durch die Tür ist.

Grundsätzlich ist die eigene Katz nicht weniger wert als Nachbars Köter. Also hat Nachbar dafür zu sorgen, dass der Köter der Katz nix tut. Wie, ist sein Problem und nicht das des Katzenhalters.

Ich selbst würde das Problem meinen Hund lösen lassen: der würde den Eindringling nämlich im Zweifelsfalle so gottserbärmlich verprügeln, dass der sich so schnell nicht wieder blicken ließe.

Lachen
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Grüße,
Abrazo
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Eingefriedet werden muss das Besitztum in NRW (und dessen Gesetz gilt als das mit am strengste) nur dann, wenn man einen Kampfhund oder gefährlichen Hund hält. Ein wohlerzogener Hund macht sich nämlich nicht auf die Socken, sobald er durch die Tür ist.


das steht in jeder Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden
(HundeVO) b.z.w nennt sich das in fast jedem bundesland anders aber fakt ist, das auch wenn nicht wortwörtlich drin steht, das man sein gründstück so u. so einzäunen muss. das man dennoch (aus der logik) sein grundstück so einzufrieden hat das der hund nichts u. niemanden gefährden kann. das "steht" zum. in der hessischen HundeVO u. gilt vom dackel bishin zum wolfshund u. es ist egal ob "kampf od. krampfhund"
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte ja auch sein Eigentum (die Katzen) mit dem Luftdruckgewehr verteidigen... (Vielleicht läuft der Hund schneller als man selbst aber man hat ja ein paar kleine bleierne Freunde die schneller laufen als der Hund) Der Hund lernt dann bestimmt schnell was sein Herrchen ihm vergessen hat beizubringen Winken
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das man dennoch (aus der logik) sein grundstück so einzufrieden hat das der hund nichts u. niemanden gefährden kann

Nein.
Das gilt nur, wenn von dem Hund überhaupt eine Gefahr ausgeht.
Natürlich wird jeder Hund, der dauernd unbeaufsichtigt in einem nicht eingezäunten Garten herum springt, diesen auch verlassen; also wird man in dem Falle auf einem Zaun bestehen.

Ist der Hund hingegen unter Aufsicht im Garten und ist zurückrufbar, kann niemand eine Einzäunung verlangen.

Dieser Fall liegt aber anders:

Zitat:
Unsere Nachbarn haben einen eingezäunten, kleinen Garten, der unserem Hof gegenüberliegt und in den sie ihren Hund täglich einsperren, damit er dort sein Geschäft erledigt.

Sobald sie ihren Hund dann dort rauslassen jagt er über unseren Hof und hinter unseren Katzen her.


Hier geht es also gar nicht um einen Zaun, sondern darum, dass der Hund im nicht privaten Raum (gegenüber heißt sogar, er wird einen Weg oder Straße überqueren müssen) nicht hört. Einem Hund, der im Gehorsam steht, sagt man nämlich "nein, hiergeblieben!" - hätt sich dä Fall.

Und ein Hund, der im nicht-privaten Raum nicht hört, muss an die Leine.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Das gilt nur, wenn von dem Hund überhaupt eine Gefahr ausgeht.
Natürlich wird jeder Hund, der dauernd unbeaufsichtigt in einem nicht eingezäunten Garten herum springt, diesen auch verlassen; also wird man in dem Falle auf einem Zaun bestehen.

Ist der Hund hingegen unter Aufsicht im Garten und ist zurückrufbar, kann niemand eine Einzäunung verlangen.

Dieser Fall liegt aber anders:

Zitat:
Unsere Nachbarn haben einen eingezäunten, kleinen Garten, der unserem Hof gegenüberliegt und in den sie ihren Hund täglich einsperren, damit er dort sein Geschäft erledigt.

Sobald sie ihren Hund dann dort rauslassen jagt er über unseren Hof und hinter unseren Katzen her.


Hier geht es also gar nicht um einen Zaun, sondern darum, dass der Hund im nicht privaten Raum (gegenüber heißt sogar, er wird einen Weg oder Straße überqueren müssen) nicht hört. Einem Hund, der im Gehorsam steht, sagt man nämlich "nein, hiergeblieben!" - hätt sich dä Fall.

Und ein Hund, der im nicht-privaten Raum nicht hört, muss an die Leine.


von jedem hund geht eine unberechenbare gefahr aus b.z.w sollte jeder normal denkende hundehalter der seine hunde beaufsichtigt od. unbeaufsichtigt in den hof/garten lässt sein "reiche" so einzäunen um dem hund das "entweichen" nicht zu ermöglichen. alleine schon aus versicherungsgründen (siehe meine familienvatergeschichte weiter oben.
wenn der hundehalter sein garten eingezäunt hat schön u. gut aber ich sehe hier das problem darin das dem hund die möglichkeit zum verlassen des grundstückes nicht "genommen" wird. somit haben sie ihr grundstück nicht hundeausbruchssicher gemacht.

sollte er außerhalb des grundstück "des hundehalters" so wie sie es vermuten "flüchten" b.z.w nicht hören haben sie recht. aber das kann nur die threatstraterin beantworten.

@windalf das schießen mit einer waffe (wie es ein luftgewehr nunmal ist) ist nur erlaubt wenn das geschoss den befriedeten besitztum nicht entweicht, wenn man das so od. so tut wird es dev. ärger mit polizei u. ordnungsamt geben den der einsatz einer waffe ist unverhältnissmäßig da bisher noch nichts passiert ist.
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Abrazo
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Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
von jedem hund geht eine unberechenbare gefahr

Hier ändert sich offenbar die Rechtssprechung ein wenig.
So wurde letztes Jahr einem Polizisten, der von einem Polizeihund gebissen wurde, kein Schmerzensgeld zugesprochen, sondern dieser Vorfall als Arbeitsunfall angesehen mit dem richterlichen Argument: der Hund sei so gut ausgebildet, der mache keine Fehler; den Fehler könne nur ein Mensch gemacht (und der Hund darauf reagiert) haben.

Die gleiche Richtung verfolgen Verhaltensprüfungen bei zweifelhaften Beißunfällen. Zeigt die Prüfung, dass der Hund im Gehorsam steht, neigt man eher dazu, auf zumindest Mitschuld des Gebissenen zu erkennen.

Ich glaube nicht, dass das Grundstück des Hundehalters etwas damit zu tun hat. Aus dem Thread entnehme ich, dass der Halter zur Gartentür geht, sie öffnet, sagt, na komm, Bello, und Bello kommt auch, sagt mal kurz hallo und flitzt dann rüber zu den Katzen.

Macht meiner auch, wenn er draußen ne Katz sieht (betrachtet er als schönes Spiel, hat allerdings verinnerlicht, dass Katzen anzugreifen verboten ist), jedoch nicht auf anderer Leute Grundstück.

Übrigens können sich Hunde- und Katzenhalter (meine Nachbarin hatte welche) problemlos arrangieren. Die Katz kann damit leben, dass der Hund sie jagt, und der Hund muss damit leben, dass die Katz rotzfrech wird, wenn sie begriffen hat, dass von diesem Hund keine Gefahr für sie ausgeht.
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