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Verfasst am: 15.04.06, 12:25 Titel: selbsvertreten vor gericht. gutachten bzw. stellungnahme
hallo,
kann ich bei einer gütevereinbarung in der ich mich selbst vertreten werde gutachten bzw. stellungnahmen von behörden wie gewerbeaufsichtsamt beantragen?
die gegen partei bestreitet so einige sachen die das gesetz eindeutig geregelt hat. ich wiederum habe mich vorab gründlich zum sachverhalt erkundigt eindeutige aussagen eingeholt. meine frage ist kann ich genauso anträge stellen wie ein rechtsanwalt( gutachten oder oder oder)?
Wenn Du den Richter über die eindeutigen Regelungen im Gesetz informieren willst, wird er vielleicht etwas verärgert oder auch amüsiert antworten "jura novit curia".
Eine Beweisaufnahme findet im Gütetermin nicht statt, falls das gemeint ist.
Ich würde raten darüber nachzudenken, das Angebot des Gerichts doch anzunehmen.
ich bin einer von drei AN die gegen den AG vor gericht ziehen. einer vor mir einer nach mir. der vor mir hatte bereits termin zur gütevereinbarung. die richtern meine es sehe schlecht für ihn aus. ich gehe davon aus das er sich nicht wirklich gut vorbereitet hat und somit nicht das rüberbringen konnte was er eigentlich will. ich wiederum habe mich unter anderem bei der gewerbeaufsicht erkundigt (war etwa 1,5 stunden da) und mir wurde alles so bestätigt wie ich den sachverhalt auchsehe. mein anliegen war eigentlich fals dieses trotz alledem bestritten wird zu fordern das diesbezüglich die gewerbeaufsicht dazu befragt wird.
ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt, ansonsten noch schreiben.
Beantragen kannst Du im Prinzip alles. Aber ob der Richter es für notwendig hält, sich vom Gewerbeaufsichtsamt die Rechtslage erklären zu lassen, weiß ich nicht.
ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt
Das scheint mir genau Ihr Problem zu sein.
Ihre Beiträge sind in sprachlicher Hinsicht nicht gerade überzeugend formuliert. Wenn Sie derartige Texte auch bei Gericht einreichen, besteht die Gefahr, dass auch sie etwas "nicht richtig rüberbringen". Im übrigen dürften die Richter schon wissen, was rechtlich Sache ist, und nicht auf eine Auskunft der Gewerbeaufsicht angewiesen sein. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Verfasst am: 16.04.06, 17:07 Titel:
Nein
Im Kleinbetrieb braucht der AG keine Begründung und es bedarf auch keiner Abmahnung.
Vielleicht doch einen RA. nehmen ?
@bec
Bei der GW gibt es auch eine dreimonatige Karenzzeit,was die Vertretung betrifft.
Allgemeine RB ist wohl möglich. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
ich bin einer von drei AN die gegen den AG vor gericht ziehen. einer vor mir einer nach mir. der vor mir hatte bereits termin zur gütevereinbarung. die richtern meine es sehe schlecht für ihn aus.
Drei Arbeitnehmer und es geht um Arbeitsbedingungen - das ist Sache von Gewerkschaften. Die im Zweifelsfalle übrigens auch ihre Anwälte haben, die, wenn es um etwas Grundsätzliches geht, sich durchaus zu schlagen wissen, als Experten im Zweifelsfalle besser als der landläufige Wald- und Wiesenanwalt. _________________ Grüße,
Abrazo
ich bin einer von drei AN die gegen den AG vor gericht ziehen. einer vor mir einer nach mir. der vor mir hatte bereits termin zur gütevereinbarung. die richtern meine es sehe schlecht für ihn aus.
Drei Arbeitnehmer und es geht um Arbeitsbedingungen - das ist Sache von Gewerkschaften. Die im Zweifelsfalle übrigens auch ihre Anwälte haben, die, wenn es um etwas Grundsätzliches geht, sich durchaus zu schlagen wissen, als Experten im Zweifelsfalle besser als der landläufige Wald- und Wiesenanwalt.
Sie wollen nicht lesen oder nicht verstehen
Der TE hat mehr als nur ein Problem,dieser Thread kam aus dem Arbeitsrecht !
Die GW stellt einen Sekretär frühestens nach 3 monatiger Mitgliedschaft.
Bis dahin ist das meiste bereits rum
Bspw.das hier
Zitat:
unterbnehmen mit drei beschäftigten kündigkt mitarbeiter mit angabe einer offensichtlichen falschen begründung nachdem dieser die bezahlung von 620 überstunden anmahnt.
hat eine klage auf rücknahme der kündigung aussicht auf erfolg?
Im übrigen bleiben sie beim philosophieren und was die Titulierung Wald u..... soll
Zeigt das der TE überfordert ist,dann hift nur Beratung ohne Vertretung vor Gericht
nicht viel... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
@bec
Bei der GW gibt es auch eine dreimonatige Karenzzeit,was die Vertretung betrifft.
Allgemeine RB ist wohl möglich.
Bec,
ich rate jedenfalls, diesen Punkt vorher zu klären. Ich möchte ja nicht ausschließen, dass eine Gewerkschaft hier anders als eine Versicherung evtl. Kulanz zeigen könnte, aber wetten würde ich darauf nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Kommt darauf an, wie wichtig ihr der Fall erscheint.
Gehts um eine Einzelperson, dann wird die Gewerkschaft in der Regel auf der Karenzzeit bestehen. Es gibt Leute, die treten mal eben ein für einen Arbeitsprozess und, wenn der erledigt ist, gleich wieder aus. An solchen 'Mitgliedern' haben Gewerkschaften natürlich kein Interesse (hab mal ne Zeit lang für eine gearbeitet).
Hat sie aber das Interesse, ein Unternehmen, das meint, es könne machen, was es wolle, an die Kandare zu kriegen, dann ist sie wesentlich großzügiger. Dann kann es schon mal passieren, dass sie jeden umgehend mit ins Boot nimmt, auch z.B. mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen.
Und wenn bereits einer besteht, so kann auch der ein gutes Wort einlegen. _________________ Grüße,
Abrazo
Kommt darauf an, wie wichtig ihr der Fall erscheint.
Gehts um eine Einzelperson, dann wird die Gewerkschaft in der Regel auf der Karenzzeit bestehen. Es gibt Leute, die treten mal eben ein für einen Arbeitsprozess und, wenn der erledigt ist, gleich wieder aus. An solchen 'Mitgliedern' haben Gewerkschaften natürlich kein Interesse (hab mal ne Zeit lang für eine gearbeitet).
Hat sie aber das Interesse, ein Unternehmen, das meint, es könne machen, was es wolle, an die Kandare zu kriegen, dann ist sie wesentlich großzügiger. Dann kann es schon mal passieren, dass sie jeden umgehend mit ins Boot nimmt, auch z.B. mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen.
Und wenn bereits einer besteht, so kann auch der ein gutes Wort einlegen.
Schön das sie das erkannt haben,wenn sie sich jetzt noch angewöhnen könnten ,entweder korrektes querlesen oder wirklich Wort für Wort eines
Beitrages lesen,man schreibe ja nun wirklich keine Romane
=>
Zitat:
unterbnehmen mit drei beschäftigten kündigkt mitarbeiter mit angabe einer offensichtlichen ....?
Noch Fragen
MfG _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Steht in diesem Thread nicht.
In diesem Thread steht, dass 3 AN in der wohl im Wesentlichen gleichen Sache Prozesse führen. _________________ Grüße,
Abrazo
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