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ich habe in meinem Haus ein Rohr das mit dem Abwasserrohren des Hauses verbunden ist. Durch dieses Rohr wird das Regenwasser vom Dach abgeleitet.
Dieses Rohr ist innerhalb der Wand gebrochen. Es tritt Wasser aus und hat auch geringen Schaden verursacht. Die Versicherung will den Schaden am Rohr nicht begleichen. Sie behauptet, Schäden an den Zu- und Ableitungen wären versichert, dies wäre jedoch ein Regenfallrohr und da wäre nicht versichert. Davon sehe ich jedoch nichts in den Bedingungen, obwohl die Versicherung dies aus den Bedingungen herausliest. Gleichzeitig steh jedoch geschrieben, dass das Wasser aus den Zu-, oder Ableitungen Leitungswasser ist und das Regenwasser, sowie die Rohre gleichgestellt sind.
Das Ganze hört sich ausgesprochen unlogisch für mich an.
Kann mir jemand dies vielleicht verdeutlichen und ein guten Rat geben, wer hier nun Recht hat?
dass das Wasser aus den Zu-, oder Ableitungen Leitungswasser ist und das Regenwasser, sowie die Rohre gleichgestellt sind.
Dem Leitungswasser gleichgestellt ist Wasserdampf, kein Regenwasser. Wie der Name schon sagt, sind Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung versichert ("Leitungswasser") und keine Regenrohre.
Heutzutage gibt es spezielle Leistungserweiterungen für innenliegende Regenfallrohre. Das würde ich jedem empfehlen, der davon betroffen ist. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Gleichzeitig steh jedoch geschrieben, dass das Wasser aus den Zu-, oder Ableitungen Leitungswasser ist und das Regenwasser, sowie die Rohre gleichgestellt sind.
Da müsste man den genauen Wortlaut kennen. Aber dann kommen wir schon wieder haarscharf über die Grenze zur Rechtsberatung im Einzelfall.
pheinrich hat folgendes geschrieben::
Das Ganze hört sich ausgesprochen unlogisch für mich an.
nicht nur für dich. Das KANN man als normaler Mensch auch fast nicht begriefen.
pheinrich hat folgendes geschrieben::
Kann mir jemand dies vielleicht verdeutlichen und ein guten Rat geben, wer hier nun Recht hat?
Will´s mal mit dem Verdeutlichen probieren. Mit dem Rechtsrat... nunja, das ist sone Sache.
Also, nach marktüblichen Bedingungen (ich nehm mal die VGB 88 her) ist Leitungswasser definiert als Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung. Der daraus resultierende Schaden wäre ein Durchnässungsschaden am Gebäude.
Weiterhin ist versichert: Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den Rohren der Wasserversorgung selbst (Zu- und Ableitungsrohre). (nachzulesen in den §§ 6 und 7 der VGB 88 ).
Dann dröseln wir das mal auf.
Wenn Leitungswasser aus einem Ableitungsrohr der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes bestimmugnswidrig austritt und einen Gebäudeschaden verursacht, dann ist dieser Schaden ein versicherter Leitungswasserschaden. Voraussetzung: es muss sich tatsächlich um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung handeln; und es muss sich um Leitugnswasser handeln. Schäden durch Witterungsniederschläge sind ausdrücklich ausgeschlossen. (§ 6, Abs. 2b VGB 88 )
Wenn also Wasser aus einem Regenfallrohr austritt, wird es sich um Regenwasser, also Witterungsniederschlag, handeln; somit besteht bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz für den Durchnässungsschaden am Gebäude.
So, dann der Bruchschaden am Rohr selbst. Ein Regenfallrohr ist normalerweise kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung. Anders kann es, wie hier, aussehen, wenn das Regenfallrohr gleichzeitig der Ableitung häuslicher Abwässer dient (DIETZ, Wohngebäudeversicherung, Kap. F 1.3, MARTIN, Sachversicherungsrecht, E I 28 ). Dann ist es nämlich als "Ableitungsrohr der Wasserversorgung" anzusehen.
Also sollte hier zumindest der Rohrbruch bedingungsgemäß versichert sein.
Wenn nun in deinem Vertrag Sondervereinbarungen getroffen sind, wonach der Ausschluss von Schäden durch Witerungsniederschläge nicht gelten soll .... dann müsste man erst mal wissen, wie diese Sondervereinbarungen genau formuliert sind.
Was sagt denn dein Versicherungsvertreter zu der Geschichte? Es handelt sich ja anscheinend nicht um eine größere Sache. Erfahrungsgemäß kann ein engagierter Versicherungsvertreter, zumindest wenn eine größere Kundenverbindung besteht, hier doch einiges bewirken. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das mit dem Versicherungsvertreter ist so eine Sache.
Der vor Ort ansässige sagte: Klarer Fall, das zahlen wir. Da der Schaden jedoch eine gewisse Summe überschreitet gebe ich dies an die Hauptzentrale. Dort sitzt wohl ein sehr eifrieger Mitarbeiter, der sieht das ganz anders. Schaden abgelehnt.
Übrigens: Da das Regenwasser dem Leitungswasser in den Versicherungsbedingungen gleich gestellt wurde, wird der Schaden der durch das Wasser entstand übernommen....
Alle sehr seltsam. Ich warte jetzt noch auf die Abweisung der Versicherung ( ich habe ja noch nicht mal eine Bestätigung des Schadens, Schadensnummer etc. erhalten = lächerlich) und werde wohl oder übel die ganze Sache meinem Rechtsanwalt zur Klärung übergeben.
Übrigens: Da das Regenwasser dem Leitungswasser in den Versicherungsbedingungen gleich gestellt wurde, wird der Schaden der durch das Wasser entstand übernommen....
Hab ich das richtig verstanden: der Durchnässungsschaden am Gebäude wird ersetz, obwohl er durch Regenwasser entstanden ist; der Rohrbruch am Regenfallrohr (das gleichzeitig häusliche Abwässer abführt und innerhalb des Gebäudes liegt) aber nicht ? ! ?
Eigentlich müsste es (bedingungsgemäß) genau umgekehrt sein....
Vielleicht sollte man den Schadensachbearbeiter nochmal auf die oben angeführten Aussagen von DIETZ und MARTIN hinweisen.... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also von so einem Fall hab ich auch noch nie gehört _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
hab mal dieses im web gefunden. man lernt halt nie aus.
Zitat:
Versicherte Kosten:
* Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten aufgrund von behördlichen Beschränkungen ohne prozentuale Begrenzung (bis DM 2,5 Mio.).
* Behördliche Beschränkungen, Sachverständigenkosten, Dekontaminationskosten (bis DM 2,5 Mio.).
* Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten (für 60 Tage á DM 180,00).
* Rückreisekosten aus dem Urlaub (bis DM 10.000,00).
* Entfernung von entwurzelten Bäumen nach Sturm (bis DM 10.000,00).
* Wiederherstellung und Wiederaufforstung von Garten-anlagen (bis DM 1.000,00).
* Erweiterte Versicherung gegen Frostschäden und Rohrbruch für alle Zu- und Ableitungsrohre.
* Erweiterte Definition des Leitungswasserbegriffes Regenwasserleitungen sind mitversichert.
* Mitversicherung von Armaturen (je Armatur DM 200,00 auch sonstige Bruchschäden).
* Mitversicherung von Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlage, Aquarien/Schwimmbecken/Wasserbett.
* Wassermehrverbrauch infolge eines Versicherungsfalles (max. DM 10.000,00)
* Feuer-Rohbauversicherung 12 Monate prämienfrei
als vn sollte man immer interessiert sein den besten versicherungsschutz für sein geld zu bekommen.
in der praxis ist es allerdings manchmal schwierig einem kunden sowas zu vermitteln.
geiz ist ja bekanntlich geil. aber das nur nebenbei.
Hab ich das richtig verstanden: der Durchnässungsschaden am Gebäude wird ersetz, obwohl er durch Regenwasser entstanden ist; der Rohrbruch am Regenfallrohr (das gleichzeitig häusliche Abwässer abführt und innerhalb des Gebäudes liegt) aber nicht ? ! ?
Eigentlich müsste es (bedingungsgemäß) genau umgekehrt sein....
Vielleicht sollte man den Schadensachbearbeiter nochmal auf die oben angeführten Aussagen von DIETZ und MARTIN hinweisen....
Den Schadenfall hatte ich zwar noch nicht, aber ich hatte es schon in Erweiterungsbedingungen gelesen, dass das Rohr seperat genannt worden ist.
Wenn also nur der obige Text dasteht, dann ist der Rohrbruch an sich m.E. also nicht versichert, sondern nur der bestimmungswidrige Wasseraustritt.
Übrigens: Da das Regenwasser dem Leitungswasser in den Versicherungsbedingungen gleich gestellt wurde, wird der Schaden der durch das Wasser entstand übernommen....
Hab ich das richtig verstanden: der Durchnässungsschaden am Gebäude wird ersetz, obwohl er durch Regenwasser entstanden ist; der Rohrbruch am Regenfallrohr (das gleichzeitig häusliche Abwässer abführt und innerhalb des Gebäudes liegt) aber nicht ? ! ?
Eigentlich müsste es (bedingungsgemäß) genau umgekehrt sein....
Vielleicht sollte man den Schadensachbearbeiter nochmal auf die oben angeführten Aussagen von DIETZ und MARTIN hinweisen....
Zitiert heißt es dort:
"Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden ..."
In einem anderem Absatz ist dann das Leitungswasser definiert:
"Leitungswasser ist das Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung..... Regenableitungsrohren (Regenfallrohren) .. stehen Leitungswasser gleich"
Dazwischen sind noch weitere Sachen aufgeführt die auch Leitungswasser gleich stehen.
In einem anderem Absatz (worauf der Schadenssachbearbeiter Wert legte) steht:
" Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitung) ...."
Komischerweise sieht das, aus Sicht der Versicherung, Regenableitungsrohr genauso aus wie das eine Meter weiter von der Toilette kommende.
Nicht das Sie meinen die VErsicherung wäre billig. Kostet annähernd 700€ im JAhr (incl. Rabatt, Hausrat und Haftpflicht)....
Ich glaube das Ganze ist dadurch entstanden dass der Vertreter vor Ort der Zentrale geschrieben hat, es handelt sich um ein Regenfallrohr. Dieses sei ja explizit nicht versichert. Steht zwar nichts drin, aber aus den oben genannten Punkten ließe sich das ja logisch herleiten.
Meine Logik scheint wohl eher die Kontralogik zu sein - ich sehe das aus den Sätzen anders herum.
Man beachte: Da die Sätze in anderen Abschnitten liege, also §2 Absatz 1 und §2 Absatz 2) hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun!! Logisch? Oder?
Naja, Morgen kommt der Vor-Ort-Vertreter aus seinem Urlaub zurück. Bin mal gespannt wie das weiter geht.
In einem anderem Absatz (worauf der Schadenssachbearbeiter Wert legte) steht:
" Innerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitung) ...."
Stehen in diesem benannten obigen Absatz unter "...." auch die Regenwasserrohre drinnen?
Wenn nein,
dann denke ich das es zum einen die Aufgliederung des Leitungswasserbegriffes ist. Also Wasser aus Regenrohren = Wasser aus Leitungswasserrohren.Somit ist der bestimmungswidrige Wasseraustritt an sich versichert.
Jedoch:
ein eventueller Rohrbruch der Regenrohre nicht, da diese beim Begriff der versicherten Leitungen nicht nochmals genannt wurden...
diese "Logik", die hier dahintersteckt, ist in der Tat schwierig zu
durchschauen. Einem Außenstehenden kommt das wohl vor, als würde man sehr
willkürlich mit Begrifflichkeiten rumkaspern, um sich im Schadenfall dann
prima um die Zahlung drücken zu können.
Aber man kann der Sache sehr wohl auf den Grund gehen.
Die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung hat die Eigentümlichkeit, dass zwei
verschiedene "Bereiche" abgedeckt werden.
Erstens gibt es den "Durchnässungsschaden". Der liegt dann vor, wenn eine
versicherte Sache (also ein Teil eines Gebäudes) durch Wasser beschädigt
wird, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungsrohren der
Wasserversorgung ausgetreten ist. Das kommt auch in deinen Bedingungen so
vor.
Zur Klarstellung wird dann noch beschrieben, welches Wasser nicht als
"bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" gelten soll, nämlich z.B.
Plansch-, Reinigungswasser oder (in den marktüblichen Bedingungen) auch
Regenwasser.
Laut deinen Bedingungen ist das Regenwasser aber dem normalen
Leitungswasser gleichgestellt, so dass ein Durchnässungsschaden am Gebäude, der durch Regenwasser verursacht wurde, das aus den Rohren ausgetreten ist,
ohne weiteres versichert ist.
So, nun kommt der zweite Bereich, den die Wohngebäude-Leitungswasser-
Versicherung abdeckt. In deinen Bedingungen ist das eben in dem anderen
Absatz beschrieben. Und zwar geht es dabei um den Bereich "Rohrbruch,
Frost". Hierbei sind Bruchschäden an bestimmten, genau definierten Rohren
versichert, außerdem Frostschäden an bestimmten, genau definierten
Einrichtungen.
Bleiben wir bei den Bruchschäden an Rohren, denn dabei handelt es sich im
Beispiel.
Bei dir sind versichert (eigentlich genau wie in den marktüblichen
Bedingungen) "Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der
Wasserversorgung (Zu- oder Ableitung), soweit sich die Rohre innerhalb des
Gebäudes befinden" (ich hab den Satz ein klein wenig umgestellt).
So, dann schauen wir mal, was davon zutrifft.
Frostschaden? nein, eher nicht.
Bruchschaden? ja, das liegt wohl vor. Handelt es sich dabei um ein Rohr der
Wasserversorgung (Zu- oder Ableitung)? Und genau da liegt der Hase im
Pfeffer. Ein Regenfallrohr gehört gewöhnlich nicht zu den Ableitungsrohren
der Wasserversorgung, da normalerweise die häuslichen Abwässer eben nicht
durch das Regenfallrohr geführt werden. Wenn das ausnahmsweise anders ist
und das Regenrohr auch häusliche Abwässer aufnimmt, dann könnte es
allerdings tatsächlich zu den versicherten Abflussrohren der
Wasserversorgung gehören (vgl. auch MARTIN, Sachversicherungsrecht, E I
97). Hierbei ist jedoch auch strittig, ob die Bruchstelle in dem Bereich
liegen muss, wo bereits häusliches Abwasser durchläuft, oder ob es schon
versichert ist, wenn sich die Bruchstelle oberhalb der Einmündung befindet,
wo das häusliche Abwasser ins Fallrohr eingeleitet wird.
Wenn die Bruchstelle also unterhalb der Einleitungsstelle für das
Hausabwasser ist, sollte es problemlos versichert sein; man muss dem
Schadensachbearbeiter den Fall nur so schildern, dass er ihn auch richtig
versteht.
Wenn die Bruchstelle aber weiter oben ist, also in einem Bereich des
Rohres, wo nur und ausschließlich Regenwasser vom Dach durchläuft, dann
gehört dieser Rohrabschnitt noch nicht zu den Ableitungsrohren der
Wasserversorgung, die gegen Bruchschäden versichert sind. Dann wären die
Reparaturkosten für den Rohrbruch nicht versichert, wohl aber die
Reparaturkosten für die Beseitigung der Durchnässung (siehe oben). Das gibt
dann wieder ein schwieriges Abgrenzungsproblem. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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