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Kühlschrank defekt Privathaftpflicht zahlt nicht!
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resa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 07:51    Titel: Kühlschrank defekt Privathaftpflicht zahlt nicht! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mich würde mal folgender Fall interessieren, wenn Person A in eine Wohnung zieht und kein eigenen Kühlschrank besitzt und die Vermieterin der Person A sagt sie könne den Kühlschrank benutzen die in der Wohnung steht. Nach ein paar Jahren wurde der Kühlschrank gereinigt (abgetaut) und dabei hat Person A ausversehen ein Loch in die Innenwand geschabt wodurch das Kühlsystem beschädigt wurde ( Dampf kam raus und Kühlschrank wurde daraufhin immer wärmer).

Person A hat dann dies seiner Privathaftpflicht gemeldet und alles so geschildert wie es vor sich ging auch den Hinweis erbracht das dieser Kühlschrank nicht seiner ist, sondern nur leihweise zur Verfügung stand. Die Versicherung lehnte ab mit der Begründung das wäre kein Haftpflichtschaden, das wäre der Schaden der Hausrat der Vermieterin.....

Jetzt fragt sich Person A ob dies wirklich so ist. Das ist toll wenn die Versicherung bei so einem Schaden schon kneift, wie ist es dann erst bei einem großen Schaden!?
Wenn Person A Anspruch auf die Hapftpflicht und deren Leistung hätte, wie könnte diese denn gefortert werden? Geht das auch wenn der Schaden schon 3Mon zurück liegt aber Rechtzeitig gemeldet wurde!?

Vielen Dank und Gruß
Sandro
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute der teufel steckt im detail.....der kühlschrank ist nicht bestandteil der mietsache, wie es z.b eine einbauküche wäre. der kühlschrank wurde dem mieter "leihweise" überlassen.

in den meisten PHV sind mietsachschäden mit versichert.....das bezieht sich in der regel auf eine gemietete wohnung und nicht z.b. auf einen mietwagen.

andererseits sind schäden an geliehenen sachen vom versicherungsschutz ausgeschlossen. vgl. AHB

also mal genau die versicherungsbedingungen lesen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Für geliehene oder in Verwahrung genommene Sachen zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht, einfach mal die versicherungsbedingungen lesen, dass dürfte nicht mal im Klein- sondern im Großgedruckten stehen...
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resa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.....

Und wie würde es aussehen wenn der Kühlschrank in einer Einbauküche integriert wäre....?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Für geliehene oder in Verwahrung genommene Sachen zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht, einfach mal die versicherungsbedingungen lesen, dass dürfte nicht mal im Klein- sondern im Großgedruckten stehen...


in den standardmäßig verwendeten Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung sind "Mietsachschäden" mitversichert, soweit es um die Beschädigung von gemieteten Wohnräumen geht.

Ausgeschlossen sind dabei aber u.a. Schäden an Elektro- und Gasgeräten.

Also kein Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn (bei großzügiger Auslegung) der Kühlschrank als Teil einer Einbauküche Gebäudebestandteil geworden wäre. Der Ausschluss "Elektrogerät" bleibt bestehen.

Allerdings, nur mal so nebenbei: im Anfangsposting steht, die Haftpflichtversicherung hätte auf die Hausratversicherung des Vermieters verwiesen. Das ist, wenn das so stimmen sollte, ziemlicher Unsinn. Die Hausratversicherung (egal von wem) hat hier keinesfalls was damit zu schaffen.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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resa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten.....

Habe befürchtet das diese Situation in soweit ok ist, aber die Versicherung hat die Person hierbei wirklich auf die Hausratversicherung der Vermieterin verwiesen.......naja egal....

Gäbe es denn überhaupt für solche Schäden eine Versicherung die zahlt, evtl. eine der Vermieterin.....!?

Grüße
Sandro
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

resa hat folgendes geschrieben::

Gäbe es denn überhaupt für solche Schäden eine Versicherung die zahlt, evtl. eine der Vermieterin.....!?


Es gibt (oder gab, hab keine Ahnung, ob sowas noch angeboten wird) eine "Elektro- und Gasgeräte-Versicherung", die u.a. derartige Schäden abdeckt.

Googeln mit diesem Suchbegriff hilft möglicherweise weiter.

ist aber eine ziemlich "exotische" Geschichte. Nur wenige Versicherer haben sowas, und relativ teuer ist es auch.
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resa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also heißt das letztendlich sobald jemand die Sache eines anderen ausversehen schrottet wird nur dann gezahlt wenn es sich dabei nicht um ein Elektro oder Gasgerät handelt!? Z.B. eine Vase die man fallen läßt würde gezahlt werden aber wenn ich den PC des Freundes umschmeiß oder DVD Player herunter fällt dann zahlt keine Versicherung!??

Sorry wenn ich soviel frage Smilie
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

geliehene und gemietet sachen sind grundsätzlich vom versicherungschutz ausgeschlossen.

im rahmen der mietsachschäden (!) sind i.d.r. nur schäden an gebäudebestandteilen (z.B. türen, waschbecken, u.ä.) versichert. gemietete einrichtungsgegenstände (wozu auch ein elektrogerät wie ein kühlschrank gehört - und auch mit der einbauküche wär ich vorsichtig...) sind nicht versichert (elektro-, gasgeräte, warmwasserbereitungs-, heizungs-, kessel- und maschinenanlagen werden in den bedingungen nochmals extra als ausschluß genannt - nochmal: im rahmen der mietsachschäden - wenn sie also zu privaten zwecken z.b. eine wohnung gemietet haben)

wenn sie bei jemanden zu besuch sind, und dort nen DVD-player versehentlich herunterwerfen, hat das mit mietsachschäden nichts zu tun. dessen wohnung und/oder einrichtungsgegestände haben sie ja nicht gemietet. das ist ein "normaler" sachschaden.
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Zuletzt bearbeitet von talla am 11.04.06, 09:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

resa hat folgendes geschrieben::
Also heißt das letztendlich sobald jemand die Sache eines anderen ausversehen schrottet wird nur dann gezahlt wenn es sich dabei nicht um ein Elektro oder Gasgerät handelt!? Z.B. eine Vase die man fallen läßt würde gezahlt werden aber wenn ich den PC des Freundes umschmeiß oder DVD Player herunter fällt dann zahlt keine Versicherung!??


nö, völlig anderer Sachverhalt. In der Ausgangsfrage geht´s um Mietsachschäden. Das wird jetzt etwas kompliziert mit den diversen Ein- und Ausschlussklauseln; ich hoffe, ich kann´s einigermaßen verständlich darstellen.

Also, zunäschst mal der Grundsatz (wie der Exrichter schon gesagt hat). Schäden an Sachen, die man gemietetet, geliehenen usw. hat, sind nicht in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung mitversichert. (wer´s nachlesen will: steht in § 4, I Abs. 6 der AHB).

Wenn ein Jurist "grundsätzlich" sagt, dann meint er damit, das ist meistens so, aber manchmal gibt es Ausnahmen. So auch hier. In den "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privathaftpflichtversicherung" werden Schäden an bestimmten gemieteten Sachen wieder eingeschlossen, also abweichend vom Grundsatz in den Allgemeinen Bedingungen. Und zwar werden Schäden an gemieteten Wohnräumen eingeschlossen. Somit sind zunächst alle Schäden, die ein Mieter an seiner Mietwohnung, z.B. am Teppichboden, verursacht, im Rahmen ber PHV mitversichert. Aufgepasst: es heißt ausdrücklich: Schäden AN GEMIETETEN RÄUMEN. Das sind nur die Gebäudebestandteile. Bewegliche Sachen, z.B. mitgemietete Möbel, sind hier schonmal nicht mitversichert.

Aber das reicht den Versicherern nicht. Wir wollen hier noch weitere Schäden ausschließen. Und zwar sind folgende Schäden ausgeschlossen, auch wenn es sich eigentlich um Mietsachschäden an gemieteten Räumen handelt:

* Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung

* Schäden an Elektro-, Gasgeräten, Heizungsanlagen

* Glasschäden, soweit sich der VN hier besonders versichern kann.


Also, einigermaßen klar geworden? Im ursprünglichen Fall trifft zunächst der allgemeine Ausschlusstatbestand der AHB zu: Schaden an einer gemieteten BEWEGLICHEN Sache. Sollte der Kühlschrank aber durch Einbau in eine Einbauküche zum Gebäudebestandteil geworden sein, dann trifft der obige, mittlere Ausschluss bei der Mitversicherung von gemieteten Räumen zu. Also so oder so, es besteht kein Versicherungsschutz.

So, und nun zu deiner anderen Frage, wenn du den PC bei einem Freund runterwirfst.

Solange du den PC nicht geliehen hast, trifft schon der allgemeine Ausschlusstatbestand der AHB (Schäden an gleiehenen, gemieteten... Sachen) nicht zu. Es besteht also Versicherungschutz. Anders ist es, wenn du den PC ausleihst und ihn dabei beschädigst. Dann musst du mit dem Schaden selber klarkommen.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ungeachtet ob nun die PHV oder die HR dafür aufkommt, wie kann man denn beim saubermachen ein Loch in die Kühlschrankwand schaben?

Gehe ich richtig in der Annahme das der Kühlschrank bereits einige Jahre auf dem Buckel hatte und eh keinen Wert mehr darstellt?
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resa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wer schon mal Spaghetti mit Tomatensoße gegessen hat, der weiß wie schnell was schief geht!!!

Ich möchte doch die anwesenden hier bitten sich nur dann einzubinden wenn es hier um ernstgemeinte Antworten geht und nicht um einen reinen Zeitvertreib! Und nein hierbei geht es nicht darum unberechtigtes Geld zu ergaunern!!!!!

Schöne Grüße
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

resa hat folgendes geschrieben::
Ich möchte doch die anwesenden hier bitten sich nur dann einzubinden wenn es hier um ernstgemeinte Antworten geht und nicht um einen reinen Zeitvertreib! Und nein hierbei geht es nicht darum unberechtigtes Geld zu ergaunern!!!!!


Wer bitte schön sagt denn, dass dies keine ernstgemeinte Antworten bzw. Fragen waren?! Diese oder ähnliche Fragen muss sich Person A auch von der Versicherungsgesellschaft gefallen lassen. Wenn ein Kühlschrank - wohlgemerkt kein Gefrierschrank - ausgeschabt werden muss, dann hat der Kühlschrank entweder einige Jahre auf dem Buckel oder aber Person A hat ein Hygieneproblem. Da ich aber eher davon ausgehe, dass der Kühlschrank schon etwas älteren Baujahres ist, stellt sich die Frage was für einen Wert er überhaupt noch hat und ob sich dann der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Oder denken Sie allen ernstes, dass Person A einen neuen Kühlschrank bekommt?

Was die Sache mit dem " Geld ergaunern " anbelangt ist es so, dass dies Person A bisher noch von keinem Schreiber hier unterstellt wurde. Wie gut, dass Sie diesen Punkt angesprochen haben.

Alles in allen ist dies ein Fall, der meines Erachtens nach überhaupt nicht an eine Versicherungsgesellschaft herangetragen werden müsste. Denn genau das sind Fälle, die eine Versicherungsgesellschaft dazu leiten ihre Beiträge zu erhöhen, unabhängig davon ob eine Schadensregulierung stattgefunden hat oder nicht.
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

es soll auch kühlschränke mit gefrierfach geben. es soll auch zeitgenossen geben die ein gefrierfach mit einem messer "enteisen". ist einer bekannten von mir schonmal bei einem relativ neuen kühlschrank passiert.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

vito-corleone hat folgendes geschrieben::
es soll auch kühlschränke mit gefrierfach geben. es soll auch zeitgenossen geben die ein gefrierfach mit einem messer "enteisen". ist einer bekannten von mir schonmal bei einem relativ neuen kühlschrank passiert.


Genau das ist der Punkt. Sicherlich gibt es Kühlschränke mit einem kleinen Gefrierfach. Und es gibt die tollkühnsten Methoden diesen zu enteisen. Aber wo steht es genau beschrieben?

Wenn ich allerdings den Fall auch so meiner Versicherungsgesellschaft schildere darf ich mich nicht darüber wundern, wenn diese Rückfragen stellt oder gar ablehnt.
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