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Verdacht gegen das Finanzamt

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.04, 20:01    Titel: Verdacht gegen das Finanzamt Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe folgende Frage und hoffe hier auch an der richtigen Stelle zu sein.

Ein Selbständiger ist dazu verpflichtet, bis zum 10. eines jeden Monats die Umsatzsteuer Voranmeldung abzugeben. Wie müßte man vorgehen, wenn sich folgender Umstand ergeben würde:

Klaus Mustermann kommt aus nachvollziehbaren Gründen mir der Abgabe o.g. Papiere ca. sechs Monate in Verzug. Nach Klärung der Umstände gestattet das FA die Papiere nach zu reichen........! Alle Papiere und auch Rechnungskopien werden in einem Umschlag in den vor Ort angebrachten Hausbriefkasten eingeworfen. Nach weiteren vier Wochen verschickt das FA eine Mahnung worin die immer noch fehlenden Unterlagen angemahnt werden. Klaus M. reagiert sofort und schreibt das FA an, erklärt den Sachverhalt, weist ausdrücklich darauf hin das die Papiere abgegeben wurde. Wieder geschieht ca. vier Wochen nichts. Plötzlich taucht eine Pfändung in Höhe von angenommen 1000 Euro auf. Alle Konten, privat, geschäftlich, sowie Bausparverträge werden auf einen Freitag gepfändet.
Klaus M. fährt persönlich und mit Zeugen in das FA und erfährt, das auf Grund nicht vorhandener Papiere die Konten gepfändet wurden. Da Herr Klaus M. sehr ungehalten ist, geht er zum Dienststellenleiter des FA und trägt seinen Fall vor. Der verbürgt sich für die Korrektheit seiner Mitarbeiter und weist jede Schuld von sich. Klaus M. gibt sich hiermit nicht zufrieden, weist darauf hin, das er sein Geschäft schließen muß, seine Familie mit drei Kindern nicht ausreichend versorgen kann, da er keine Mittel hat zum einkaufen von Waren ( Gaststätte) Die Behörde stellt sich jedoch stur, beharrt auf Ihr Recht. Klaus M. ist außer sich vor Sorge um die Familie und das Geschäft und droht damit weitere Behörden in Kenntnis zu setzten und auch die Presse darüber zu informieren. Darauf hin findet eine große Suchaktion im FA statt, ob man nicht vielleicht doch Papiere übersehen haben könnte. Klaus M. könne nach Hause gehen, er würde informiert über das Ergebnis. Tatsächlich ruft der Diensstellenleiter Herrn M. an und teilt mit, das keine Papiere gefunden wurden. Ausnahmsweise könne Klaus M. die Papiere aber noch einmal nachreichen, damit spätestens am Dienstag die Konten wieder frei geben können. Klaus M. gibt sich geschlagen, was soll er auch machen und stellt über das Wochenende alle Papiere noch einmal zusammen. Das Geschäft bleibt zu, Kunden gehen verloren und die Familie muß sich bei der Mutter Geld leihen, um am Wochenende etwas zu essen zu haben. Hierzu muß erwähnt werden, das die Gaststätte im Winter sehr schlecht läuft und Familie M. sehr genau kalkulieren muß, was auch die knappen und kurzfristigen Einkäufe erklärt.
Montag beginnt dann die eigentlich unglaublich Geschichte. Klaus M. vertauscht die Umschläge für das FA. und wirft versehentlich einen Umschlag mit Werbematerialien in der Hauskasten des FA. Einen Tag später also am Dienstag kontrolliert Herr M. sein Konto und glaubt nicht richtig zu sehn, das FA hat überwiesen....kurz darauf findet er auch noch den vertauschen Papiere..........................!!!!!!!!
Das bedeutet also, das FA hatte die Papiere doch gefunden. Was könnte Herr M. jetzt tun, denn bis das Konto wieder frei gegeben war, vergingen noch mal vier Tage, trotz offizieller Bestätigung durch das FA. Jetzt hat Herr M. schwer zu kämpfen, diesen Verlust wieder auszugleichen, denn im Gaststättengewerbe verliert man sehr schnell seine Kunden und genau das ist das Problem.
Hat Herr M. jetzt rechtliche Möglichkeiten ?
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anna1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 14.11.04, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus M. hätte garnicht erst 6 Monate (!!!) in Verzug geraten müssen.
Ei ei, selbst unendlich schlampig, aber auf die anderen Schludertanten schimpfen . Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.11.04, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eine absolut hirnlose und nicht überlegte Antwort. Was wenn der Mann schwer krank und nicht in der Lage gewesen wäre ?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Eine absolut hirnlose und nicht überlegte Antwort. Was wenn der Mann schwer krank und nicht in der Lage gewesen wäre ?


Dann muss man jemanden beauftragen - dafür wurde z.B. der Beruf des Steuerberaters erfunden.
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