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Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung

 
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lindamal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 07.05.06, 20:20    Titel: Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung Antworten mit Zitat

Der Verkäufer (V) verkauft einen Hund per Kaufvertrag an den Käufer (K). Der Hund soll nach 3 Wochen abgeholt werden. V überlegt sich das ganze, und beschliesst, den Hund doch zu behalten. V wird telefonisch eine Woche vor Abholung zum Rücktritt "überredet", die Anzahlung wird zurück überwiesen. In welchem Zeitraum kann K Schadensersatzansprüche geltend machen (Reisekosten etc) ?? Wie sieht die Lage aus, wenn K auf Herausgabe des Hundes klagt?
Danke vorab ...
Linda
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 08:04    Titel: Re: Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung Antworten mit Zitat

lindamal hat folgendes geschrieben::

V wird telefonisch eine Woche vor Abholung zum Rücktritt "überredet", die Anzahlung wird zurück überwiesen.

Muss es hier nicht heißen, K wird überredet?

Wenn dies wirklich so ist, K wurde überredet, dann hat er seine Einverständnis mit der Rückabwicklung des Vertrages erklärt. In diesem Fall stehen ihm weder Schadensersatz noch ein Herausgabeanspruch zu.
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lindamal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2006
Beiträge: 11
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 08.05.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also, Hund sollte am 14.04 abgeholt werden, 10 Tage vorher haben wir K telefonisch informiert, der Hünd wäre sehr krank (ist er aber nicht), nach mehreren Telefonaten hat sich K auf Aufhebung eingelassen (das alles telefonisch). Schriftlich hat ein ein Schriftstück vom Tierarzt verlangt, das wir natürlich nicht vorlegen können. Das angezahlte Geld für den Hund hat er bereits zurückbekommen (per WesternUnion, da seine Bankverbindung nicht korrekt war). Er hat sich seitdem nicht wieder gemeldet, geschweige denn mal nachgefragt wie es dem Hund geht. Er wollte den Hund trotzdem haben und sogar die Arztkosten übernehmen. Das alles hat uns natürlich in unserem wachsenden schlechten Gefühl bestärkt, so das wir den Hund behalten wollen. Kann er jetzt noch kommen und auf Herausgabe des Hundes klagen? Schadensersatzansprüche kann er wohl stellen (bereits gebuchte Fähre zur Abholung), das nehmen wir aber hin. Innerhalb welcher Frist muss er das tun??

Linda
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