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Hallo, wir haben einen 20 jährigen Sohn im Haus. Wir haben ihm bereits ermöglicht, die Klasse 10 zu wiederholen (wieder ohne die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (wie vom Sohn gewünscht und versprochen) zu erreichen). Danach haben wir ihm ein Jahr zu Hause finanziert, in dem er sich auf einen bestimmten Beruf vorbereiten sollte. Drei Monate, bevor es dann akut wurde, äußerte er den Wunsch, eine Handelsschule zu besuchen. Da man ja das Beste für das Kind möchte, haben wir zugestimmt. Nun sind die zwei Jahre um, es ist fraglich, ob er zur Prüfung zugelassen wird (Fehlzeiten, also Schwänzen und schlechte Noten, obwohl er nicht zu dumm, sondern nur zu faul ist). Sein Verhalten zu Hause ist unerträglich. Er hilft keinen Handschlag im Haushalt, terrorisiert die ganze Familie. Vor gut zwei Wochen haben wir ihm nahe gelegt, in den nächsten zwei Monaten auszuziehen. Nun eskalierte die Situation am Wochenende wieder und er bot an, er könne ja gehen. Als wir dies bejahten, wollte er abhauen, ohne etwas mitzunehmen. Als wir ihn aufforderten, eine Tasche zu packen und seinen Schlüssel da zu lassen, hatte er nichts besseres zu tun, als im BGB nachzuschlagen und uns mitzuteilen, dass wir ihm höchstens zum nächsten 1. kündigen können. Eigentlich sind wir uns sicher, dass dies Blödsinn ist. Denn wir haben ja keinen Mietvertrag mit ihm. Und wenn wir ihn nicht mehr im Haus haben wollen, ist das wohl unser gutes Recht. Dass wir unterhaltspflichtig sind, ist uns klar. Die zweite Frage ist, wieviele Möglichkeiten, eine Ausbildung zu machen, wir ihm noch finanzieren müssen. Denn sein Plan ist es, nun die Schauspielschule zu besuchen....kann uns jemand helfen? Es ist ziemlich dringend. Die Situation ist unerträglich. Ach ja, unzählige Gespräche, Hilfsangebote von verschiedenen Seiten, etc. fruchten nicht. Wir haben wirklich alles versucht, aber jetzt können wir nicht mehr. Und uns das BGB vor die Nase zu halten, das war jetzt der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat.
Ohne Hinzuziehung des BGBs würde ich dazu tendieren dem Sohn lieber Unterhalt zu zahlen, damit dieser einen Berufsabschluss erzielen und sich demnächst selbst unterhalten kann.
Natürlich sollte er sich hier auch möglichst stressfrei und ohne emotionale familiäre Probleme voll und ganz seiner Berufsausbildung widmen können. Sollte der Sohn nämlich ohne Berufsausbildung später nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen können und ALG beziehen, würde sicher eine Überleitungsanzeige des Amtes ins Haus stehen.
Nun zum Ausbildungsunterhalt:
Der Unterhaltsgläubiger kann auch für eine Zweitausbildung Unterhalt verlangen, wenn die erste u.a. nicht seinen Fähigkeiten und Begabungen entsprochen hat (ihm unter Umständen auch nach dem Willen der Eltern aufgedückt worden ist) oder andere Umstände dafür Sorge getragen haben, dass der Unterhaltsgläubiger seinem Ausbildungziel nicht in ausreichenden Maß nachgehen konnte.
Was Sie u.a. als Faulheit bezeichnen könnte durchaus auch nur ein Zeichen der Fehlentscheidung bzgl. des Berufsziel sein, d.h. dass der Sohn ggf. einfach einen Beruf ausgewählt hat, der seinen Fähigkeiten nicht entsprochen und bei diesem dadurch eine Art "Lernblockade" hervorgerufen hat.
Sie sagen selbst, ihr Sohn wäre nicht dumm und hätte sich sogar im BGB nach seinen rechtlichen Möglichkeiten erkundigt. Sehen Sie ihm das nach und bewerten Sie das als gutes Zeichen dafür, dass ihr Sohn auf dem besten Weg sein dürfte, selbständig zu werden.
Verfasst am: 23.04.06, 20:07 Titel: Danke für die Antwort....
aber Nachsicht ist hier völlig fehl am Platz. Die erste Entscheidung für die Zukunft war das Abitur. Wie gesagt, beim ersten Mal die Qualifikation knapp verpasst, beim zweiten Mal noch knapper. Dann der Wunsch, Berufsmusiker bei der Bundeswehr zu werden. Ein Jahr Unterricht finanziert, laufende andere Kosten natürlich auch. Ein Nebenjob mit ca. 10 Wochenstunden war schon das maximale, was der Sohn bereit war, anzunehmen. Ansonsten spielt nur der PC und sein Fantasy-Internet-Spiel eine große Rolle in seinem Leben. Wie schon beschrieben, entschied er sich kurz vor dem Eintritt in die Bundeswehr dazu, nun eine Handelsschule zu besuchen. Mit dem großen Versprechen, dass dies nun seine gründlich überlegte Entscheidung sei. Und nun wieder was anderes.....ich bin durchaus dafür, dass Jugendliche den Beruf ergreifen, der zu ihnen passt. Denn immerhin verbringt man mehr Zeit im Beruf, als zu Hause. Die Frage ist nur, wie viele Versuche müssen wir denn unterstützen?
Ohne Frage sind wir bereit, ihn zu unterstützen und wünschen ihm und uns nichts sehnlicher, als dass er endlich erwachsen und selbstständig wird (bisher hat er dies geschickt verweigert). Und seine Recherche im BGB beruht alleine darauf, dass ihm nun die Muffe geht, weil er nicht weiß, wo er hin soll. Ich denke aber immer noch, dass wir im Recht sind und ihn, wenn auch unterhaltspflichtig, direkt und ohne "Kündigungsfrist" vor die Tür setzen können. Oder?
Verfasst am: 23.04.06, 20:29 Titel: Re: Danke für die Antwort....
Das Abitur ist doch noch kein Berufsabschluss. Da hätte ihr Sohn erst noch studieren müssen. Er hätte auch zunächst eine Lehre (Bankkaufmann) und im Anschluss daran ein entsprechendes Studium (BWL) machen dürfen.
Und warum verspricht ihr Sohn denn den Besuch der Handelsschule, wenn er vor der Bundeswehr vorhatte Musiker werden zu wollen? Das verstehe ich gerade gar nicht.
ritamae hat folgendes geschrieben::
Wie schon beschrieben, entschied er sich kurz vor dem Eintritt in die Bundeswehr dazu, nun eine Handelsschule zu besuchen. Mit dem großen Versprechen, dass dies nun seine gründlich überlegte Entscheidung sei
Zur Zeit leisten Sie ihrem Sohn ja "Naturalunterhalt".
Wenn Sie ihn jetzt auf die Strasse setzen, er aber gar keine andere Unterkunft zur Verfügung hat, könnte sein Bedarf ansteigen, wenn aus der Not heraus zu irgendeiner übergangsweisen Unterkunft gezwungen ist.
Wenn ihr Sohn zudem kurz vor irgendwelchen Abschlussprüfungen oder in der Vorbereitung dieser stehen sollte, wäre ein so schneller Rauswurf sicherlich weder Ihnen, noch ihrem Sohn dienlich. Vermeiden Sie hier doch Stress und versuchen Sie mit ihrem Sohn eine geeignete Wohnung / WG zu finden. Der junge Herr ist doch grad mal 20.
Das dürfte ihn leicht einwenig überfordern, alles zugleich gewissenhaft händeln zu müssen.
Und versuchen Sie es zu vermeiden, ihren Sohn als Faulenzer zu bezeichnen.
Das ist nämlich eher demotivierend und dem Ziel der Selbständigkeit sicher auch nicht dienlich.
wir hatten einen fast identischen Fall im Bekanntenkreis. Auch dieser junge Mann meinte, alle seine Rechte, jedoch nicht seine Pflichten zu kennen. Auch er tyranisierte seine Familie bis zum Äussersten. Der Gipfel bestand u.a. darin, dass er meinte, ich bin gesetzlich nicht verpflichtet dir (seiner Mutter) zum Geburtstag zu gratulieren und im gleichen Moment nach einem gebügelten Hemd zu fragen. Sylvester eskalierte die gesamte Situation und die Eltern haben ihm, auf Anraten meines Mannes (Sozialarbeiter) schlicht vor die Tür gesetzt. Schloß ausgewechselt und ihn am nächsten Tag nur noch unter Zeugen ins Haus gelassen um seine persönlichen Sachen (überwiegend Kleidung, Geschenke) abzuholen. Da er Ausbildungsbeihilfe (2. Ausbildung) bekommt, brauchen seine Eltern nur das Kindergeld an ihn abzutreten. Dies wurde gerichtlich festgesetzt. Sie leben jetzt wesentlich ruhiger, die Situation hat sich beruhigt und der Sohn darf wieder zu Besuch kommen und sich satt essen. Er hat es begriffen.
Mir wäre mein Seelenfrieden lieber, zumal ich ähnliches mit meinem Sohn erlebt habe. Daher würde ich konsequent die Sache durchziehen und ihn vor die Tür setzen.
Gruß Rosamunde _________________ Rosamunde, Betriebsrätin aus Leidenschaft
Persönlich halte ich es für ein wenig "überzogen" einen Abnabelungskonflikt
derart eskalieren zu lassen.
Ein Kind hat sich nicht ausgesucht, in diese Welt gesetzt zu werden und ebenso wenig den Erziehungsstil der Eltern bestimmt.
Als "Gipfel" würde ich wahrscheinlich eher Drohungen, Diebstahl etc. empfinden, aber sicher nicht, wenn mein Kind der Meinung ist, mir -seiner Mutter- nicht zum Geburtstag gratulieren zu müssen, mir im Haushalt nicht behilflich sein zu wollen und ähnliches "belangsloses Zeug".
Wenn es nicht helfen will, soll es halt seine Angelegenheit auch selber besorgen, sprich seine Wäsche selber waschen, sein Essen selber kochen...
Es genügt ja, wenn ich dem Kind die Möglichkeit dazu verschaffe.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.04.06, 22:09 Titel:
Lichtblick hat folgendes geschrieben::
Es genügt ja, wenn ich dem Kind die Möglichkeit dazu verschaffe.
Genau. Allerdings muß das ja nicht unbedingt in meiner Wohnung sein! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
einen Abnabelungskonflikt
derart eskalieren zu lassen.
m.E. handelt es sich hier nicht um einen Abnabelungskonflikt, sondern es ist diei Frage wie man generell miteinander umgeht. Ein Kind, welches nur seine Rechte jedoch nicht seine Pflichen kennt, muß lernen was es heißt auf eigenen Füßen zu stehen. Gewiß reicht eine einmalige Entgleisung oder eine "Nicht-Gratulation" nicht aus um jemand vor die Tür zu setzen. Wird wahrscheinlich auch kein Elternteil machen.
Wenn jedoch der Sohn, wie z.B. bei mir, handgreiflich gegenüber seiner Mutter wird, weil diese ihm verwehrt im Wohnzimmer den Film seiner Wahl zu schauen, oder wie bei meiner Freundin seine kleineren Geschwister drangsaliert, die Katze einsperrt bis das sie verhungert ist, Gegenstände zerschlägt, vor Schränke tritt, Schule unter Wasser setzt, Ernte Dank-Fest im besoffenen Kopf vom Festwagen fällt und ins Krankenhaus geliefert wird um sich 30 Min. später selber zu entlassen und zu versuchen zu Hause mittels einer Haarsprayflasche die Wohnung (Sylvester) in Brand zu setzen, dann sollte doch der Seelenfrieden wichtiger sein.
Ich weiß natürlich nicht was bei ritamae vorgefallen ist, jedoch wäre ich nicht bereit für ein Kind welches sich einfach nicht dem normalen Alltag angleichen kann oder will auf meine innere "Ruhe" zu verzichten. Auch Elternpflichten haben irgendwo ihre Grenzen.
Ich glaube nicht, dass irgendeine Mutter ihr Kind wegen "belanglosem Zeug" rausschmeißen würde. Aber irgendwann ist Schluß.
Gruß Rosamunde _________________ Rosamunde, Betriebsrätin aus Leidenschaft
@ Rosamunde: Ja, keinem Elternteil fällt es leicht, das eigene Kind vor die Tür zu setzen. Es hilft uns zwar nicht weiter, aber es beruhigt doch ungemein, zu hören (oder zu lesen), dass wir kein Einzelfall sind.
@ Lichtblick: Ihre Antworten mögen gut gemeint gewesen sein. Aber ich kann dieses Geschwafel nicht mehr hören. Nicht wir haben angefangen, Krieg zu führen. Ich denke, wir haben unserem Sohn Chancen genug eingeräumt, um sich eine berufliche Perspektive zu verschaffen. Mal ganz abgesehen von den unzähligen Chancen, sich im zwischenmenschlichen Bereich weiter zu entwickeln. Wie viele Chancen benötigt denn heute ein junger Mensch? Wie viele verschiedene Dinge muss er denn ausprobieren, um das richtige für sich zu finden?
Natürlich hat er sich nicht selbst in die Welt gesetzt. Aber wir konnten auch nicht vorher sagen: Wir nehmen aber nur ein fleißiges und nettes Kind.
Und mit schon 20 Jahren (und nicht "erst"), sollte auch ein weniger intelligenter Mensch verstanden haben, dass jedels Handeln auch Konsequenzen hat.
Und noch eine Kleinigkeit: Wir sind keine Monstereltern, die ihr armes Kind während der Prüfungsvorbereitung vor die Tür setzen. Seine Prüfungsvorbereitung besteht einzig und alleine darin, dass sein Magier im besagten Fantasyspiel stärker wird (oh, auch mit diesem Thema haben wir uns als interessierte Eltern auseinander gesetzt).
Ach ja, und vor dem Unterhalt wollen wir uns gar nicht drücken.
Leider sind unsere Fragen immer noch nicht konkret beantwortet. Haben wir das Recht, ihn sofort vor die Tür zu setzen? So, wie es Rosamunde beschrieben hat. Schloss austauschen und seine Sachen kann er jederzeit nach Rücksprache abholen. Und wo können wir das nachlesen? Und wann endet die Unterhaltspflicht? Wenn er denn endlich einen Beruf gefunden hat, der seinem Gusto entspricht? Oder gibt es auch hier eine Grenze?
Leider hatten wir nicht die Chance, z.B. ein Jurastudium auszuprobieren. Aber das darf ich wahrscheinlich nicht schreiben. Sonst wir mir nachher noch unterstellt, ich sei neidisch.
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.04.06, 14:43 Titel:
Er ist ja wohl auch kein Jurist. Deshalb
Steht er im Mietvertrag? Also kann man ihm auch nicht kündigen.
Hat er ein Untermietverhältnis und zahlt Miete? Nein?
Wahlweise: fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§569), z.B. weil er den Hausfrieden nachhaltig stört (Abs. 2). Er kann ja klagen...
Im Übrigen ist für mich höchst zweifelhaft, ob der Knabe überhaupt noch Unterhalt beanspruchen kann. Das kann er nämlich nur, wenn er sich zielgerichtet und angemessen ausbilden läßt. Wer abhängt, verliert seinen Anspruch (kleine Durchhänger oder ein Fehlversuch da oder dort werden durch die Gerichte meist toleriert). Aber wenn ich mir hier den "Ausbildungsgang" anschaue und den Status Quo mit 20 kann von Zielstrebigkeit keine Rede sein. Im Streitfall hat er schlechte Karten und wird darauf verwiesen, dass er seinen Unterhalt selbst (durch Arbeit) verdienen kann und muß.
Grüße
fontane
Wie viele Chancen benötigt denn heute ein junger Mensch?
Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Allerdings sind die Perspektiven der Jugendlichen heutzutage eben auch nicht mehr all zu rosig und andererseit stehen diese eben schon recht früh unter einem ziemlich hohen Erwartungsdruck und Konkurrenzdruck.
Da kann so eine "kleine Künstlerseele" schon mal schnell resignieren und die Orientierung bzw. den Mut, das Selbstbewußtsein verlieren. Das ist kein Scherz, sondern das ist wirklich eine Menge Druck die auf so einen Jugendlichen lasten kann. Und es gibt zudem zahlreiche hochbegabte Kinder, die unter diesem Erwartungsdruck etc. "versagen".
Wenn ihr Sohn sich zudem lieber in seine PC-Spiele-Welt versenkt, wird das wohl eher ein Zeichen dafür sein, dass er diesen Druck eben nicht stand hält.
Wenn Sie an ihren Sohn, seine Fähigkeiten glauben, können Sie ihn jedenfalls positiv dabei unterstützen seinen Weg zu finden und mit diesem Druck klar zu kommen. Ich bin mir sicher, er wird den Ernst der Lage schon verstehen.
Bis zum 21. Lebensjahr muss ihr Sohn, solange er sich in Ausbildung befindet nicht arbeiten gehen.
Da ist er noch priviligierter Unterhaltsgläubiger. Hierzu ist es eher neben-sächlich, wie er sich eine Arbeit einteilt.
Zitat:
Natürlich hat er sich nicht selbst in die Welt gesetzt. Aber wir konnten auch nicht vorher sagen: Wir nehmen aber nur ein fleißiges und nettes Kind.
Das wäre ja noch schlimmer, wenn man nur erfolgreiche Vorzeigemenschen für liebenswert hielte und sein Kind entsprechend demnächst beim Gyn bestellt.
Zitat:
Ach ja, und vor dem Unterhalt wollen wir uns gar nicht drücken.
Dann suchen Sie doch einfach gemeinsam eine Bleibe für ihren Sohn und gut.
Allerdings würde ich persönlich davon abraten, wenn ihr Sohn in nächster Zeit Prüfungen hat.
Dann könnte ihr Anliegen, "den Kleinen" aus ihrem Haus zu befördern, Grund dafür sein, dass er bei den Prüfungen versagt, insbesondere, wenn der Anlaß des plötzlichen Rausschmiss eben auf eine Belanglosigkeit beruht.
Und wie gesagt, wie ihr Sohn seine Arbeit einteilt, liegt allein in seiner Dispositionsfreiheit, ebenso, was er "erlernen" möchte.
Zitat:
Und wann endet die Unterhaltspflicht?
Unterhaltspflicht besteht u.a. solange das Kind in Ausbildung ist und nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen muss (21.) oder keine Arbeit trotz Bemühungen findet.
Sollte hier also der Staat einspringen müssen, wären Sie erneut zur Zahlung verpflichtet und zwar solange, wie ihr Sohn entsprechend bedürftig ist und Sie leistungsfähig sind, ihr Sohn nicht reich verheiratet ist
Sie könnten mit ihrem Sohn ggf. ja auch selbst einen Vertrag abschließen, wonach er sich z.B. als Gegenleistung für sein Wohnrecht angemessen zu dieser oder jener Hausarbeit verpflichtet (bitte angemessen, er soll ja noch lernen und sich erholen dürfen) o.ä., wenn er sich daran nicht hält bzw. seine Ausbildung nicht bis dann und dann abgeschlossen hat, muss er sich innerhalb von so und so eine eigene Bleibe suchen bzw. steht Ihnen ein sofortige Kündigungsrecht zu.
Hallo Lichtblick, so langsam wächst in mir der Verdacht, dass Sie nur provozieren möchten. Denn so blauäugig kann niemand sein... Ihre Ratschläge sind wirklich hilfreich (das war ironisch gemeint, denn es ist nichts dabei, was wir nicht schon probiert haben).
Aber um es kurz zu machen: Wir haben jetzt die Infos, die wir brauchen. Damit Sie an unserem Wissen teilhaben können: Wir können den Sohn vor die Tür setzen und zur Not auch das Schloss austauschen. Wir brauchen niemanden im Haus zu dulden, wenn wir es nicht wollen, auch nicht den eigenen Sohn.
Natürlich sind wir unterhaltspflichtig. Aber nur dann, wenn er seine Ausbildung auch zielstrebig verfolgt. Also sollte er nun im Mai keine Aufnahmeprüfung bei der Schauspielschule machen, weil er "sich noch nicht fit fühlt", ist er selbst für seinen Unterhalt zuständig (sobald er 21 Jahre alt ist und das wird er dann sein). Wir wären auch in dem Jahr, in dem er zu Hause war, um sich für seine Musikerkarriere vorzubereiten, schon nicht mehr unterhaltspflichtig gewesen (auch wenn wir das gewusst hätten, hätten wir ihn natürlich mit durchgefüttert). Also ganz so einfach macht es der Gesetzgeber auch einem solchen zarten Seelchen nicht (übrigens spielt der junge Mann einen ganz harten Männersport und besteht dort unter anderen "Männern" sehr gut.
Lassen wir also unseren Schriftwechsel ruhen. Ich wünsche Ihnen, falls Sie ein noch junger Mensch in einer ähnlichen Situation sind, verständnisvollere Eltern als uns. Sollten Sie bereits Kinder haben oder welche planen, wünsche ich Ihnen, dass Ihre Kinder nicht so sind/werden. (Obwohl es mich ja reizt, Ihnen so ein Früchtchen an den Hals zu wünschen. Nur damit Sie eine Ahnung haben, was hier abgeht
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