Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Streit in der Nachbarschaft, Rufmod - was tun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Streit in der Nachbarschaft, Rufmod - was tun?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
spo78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 01:01    Titel: Streit in der Nachbarschaft, Rufmod - was tun? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich benötige mal Hilfe in diesem angenommenen Fall:
Vor einigen Monaten sprach Nachbarin A. Nachbarin B. an, ob sie gegen ein kleines Taschengeld ab und an mit ihrem Hund laufen könne. O.k., ist ja kein Problem. Schnell stellte B fest, dass A sehr merkwürdig ist und viele seltsame Geschichten erzählt und mehrmals am Tag, auch während der Arbeit, anruft, aber nun gut, B ist gutmütig und ging halt weiter mit dem Hund, weil das Tier ja auch nix für sein Frauchen kann.
Dann blieben die versprochenen Taschengeldzahlungen aus und zu allem Überfluss war B auch noch so blöd, A etwas Geld (war nicht viel, aber es geht mir rein um´s Prinzip) zu leihen, mit ihr zu Ämtern zu fahren und Bewerbungen für Sie zu schreiben. Das Geld bekam B nicht zurück, dafür grüßte A B auf der Straße auf einmal nicht mehr, nachdem A unter fadenscheiniger Begründung den zweiten Haustürschlüssel, den B ja wegen dem Hund hatte, abgeholt hatte.
Langsam fiel dann bei B auch der Groschen und sie beschloss vor 2 Wochen, A mal einen förmlichen Brief zu schreiben und darin eine Nachfrist der Rückzahlung bis zum 15.4. zu stellen. Daraufhin keine Reaktion, bis B vorgestern von A´s Freund auf der Straße gefragt wurde, ob sie nicht zum Essen kommen wolle. A hatte ihm wohl nichts davon erzählt, dass es da Meinungsverschiedenheiten gibt. Noch während der Gesprächs nahm das ganze einen seltsamen Wandel.
A hatte das Gespräch vom Fenster aus ansatzweise mitverfolgt und fing auf einmal auf offener Straße an zu rufen, B solle dochihr verlogenes Maul halten, schleßlich hätte B doch bei ihr geklaut. Dieses hat sie auch später vor mehreren Leuten wiederholt.
A schuldet des weiteren noch bei 2 anderen Leuten nachweislich Schulden, ebenfalls scheint sie im Mietrückstand zu sein und das Telefon ist auch abgeklemmt.
Des weiteren ging vor B jemand anderes mit A´s Hund, angeblich hätte dieser C aber auch bei A gestohlen. A scheint ein psychisches Problem zu haben.
Die Frage ist nun, wie verhält man sich? Sollteman A anzeigen? A wohnt in direkter Nachbarschaft und B hat Angst, dass das alle mitbekommen. Bringt eine Anzeige überhaupt was? B will ja auch für diese Streitigkeit keine Unsummen für Anwaltskosten etc. ausgeben, Bwill halt einfach nur meine Ruhe und dass diese Person sich von ihr fern hält.
Ach ja, und handelt es sich bei dem Fall eigentlich um Rufmord, Verleumdung oder üble Nachrede?
Danke schonmal, dass Ihr Euch den Text durchgelesen habt, aber ich musste doch etwas ausholen.
Sandra


Zuletzt bearbeitet von spo78 am 18.04.06, 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 18.04.06, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Abzeige brauchts keinen Rechtsanwalt, da reicht ein kurze Stippvisite bei der Poizei oder ein kurzes Schreiben mit dem obigen Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft; aber mal menschlich und im ernst: die nimmt doch niemand für voll! Die Ermittlungsbehörden würden den Vorfall aller Voraussicht nach wegen mangelnden öffentlicvhen Intzeresses einstellen, und der Eskalation wäre für den Fall einer Vorladung Tor und Tür geöffnet.

Wenn der Betrag nicht zu hoch ist würde ich selbst die Aktion als Lehrreich und die Summe als Schulungsbetrag verbuchen; ansonsten (wenns Zeugen für das Darlehn gibt!) einen Mahnbescheid beantragen (kostet aber auch wieder Geld) und für den Fal des Obsiegens den gerichtsvollzieher lossschicken (kostet noch mehr mit ungewissem Erfolg)...

Sorry, aber das Ganze klngt nicht gut!
Nach oben
spo78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Danke schonmal für die Antwort. Das Geld wird man sowieso abschrieben können.
Nur, nachdem wie A aufgetreten ist, muss B ja Angst haben, alleine das Haus zu verlassen, zumal A ja scheinbar toll findet, wenn alle Leute die Streitigkeit mitbekommen und halt, dass B angeblich eine 10 Jahre alte Druckerpatrone (und weitere wertlose Gegenstände aus A´s Wohnung) geklaut hat... B möchte sich auf ein solches Niveau mit Sicherheit nicht herunterlassen und sich mit A auf offener Straße zoffen. B würde A auch zutrauen, handgreiflich zu werden. Ich denke, es ist sowieso problematisch, wenn man aus gutem Hause kommt, gut erzogen wurde, und dann von heute auf morgen mit so einer Person konfrontiert wird, wie A es ist. Das sind ja ganz andere Verhaltensweisen, die B so noch nie kennengelernt hat...
Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sieht sehr nach psychischem Problem aus.
Wenn sie öffentlich behauptet, einer, der für sie gegen Taschengeld den Hund ausführt, hätte gestohlen, offenbar nur als Ausrede, ihm das Geld nicht zu geben, ist das Verleumdung. Und ich würde das durchaus anzeigen. Und ich könnte mir gut vorstellen, dass die Polizei sie dann vernehmen möchte. Warum? Damit sich mal andere Leute, Allgemeiner Sozialer Dienst z.B., um sie kümmern. Die benachrichtigen die dann nämlich.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spo78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Naja, ich werde mir das ganze mal ein paar Tage durch den Kopf gehen lassen. Bzw. mal abwarten, wie A beim nächsten Treffen reagiert. Denn so ganz aus dem Wege gehen kann man sich ja als Nachbarn nicht.
Wenn man A anzeigen würde, würde sowas nicht nur vor´s Schiedgericht gehen? Und dann würde ja auch Aussage gegen Aussage stehen. B kann ja nicht nachweisen, nichts geklaut zu haben, A kann aber sicher auch nicht nachweisen, dass B geklaut hat. Es gäbe ja lediglich einige Zeugen, denen A Geld schuldet und nicht zurückgibt, aber die haben ja mit dem angeblichen Diebstahl nichts zu tun.
Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A behauptet, B habe sie beklaut, dann muss A diese Behauptung beweisen, sonst ist es Verleumdung.

B hingegen braucht gar nichts zu beweisen. Das wäre ja noch schöner, wenn jeder mit irgendwelchen aus den Fingern gesaugten Behauptungen kommen könnte und der, gegen den solche Behauptungen gerichtet sind, müsste erst mal beweisen, dass das alles Erfindung ist! Ne, so läuft das nicht.

Mal abgesehen davon, dass das logisch gar nicht möglich ist. Unsinn kann man weder beweisen noch widerlegen. Wenn ich Dir erzähle, dass mein für alle anderen unsichtbarer Freund ein großer, weißer Hase namens Harvey ist, wie willst Du mir beweisen, dass das nicht stimmt? Und auch ich kann sein Dasein nur beteuern, beweisen kann ich das nicht, denn außer mir kann ihn ja keiner sehen. Also Unsinn.

Deswegen gilt nicht nur in der Wissenschaft: wer eine Aussage macht, muss auch angeben, wie man sie verifizieren oder falsifizieren kann, ansonsten gilt et dat nich.

Also: wer behauptet, Du hättest was geklaut, muss auch angeben, wie man diese Behauptung verifizieren, vulgo beweisen kann.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gast






BeitragVerfasst am: 19.04.06, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn A behauptet, B habe sie beklaut, dann muss A diese Behauptung beweisen, sonst ist es Verleumdung. "

Voooorsicht. Unter diesem Aspekt würden viele viele Strafanzeigen in einer entsprechenden Form in weiteren Verfahren münden... die Verleumdung erfordert eine Behauptung "wider besseres Wissens", impliziert also eine Lüge.
Nach oben
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

*absolut, definitiv off topic*

Zitat:
Streit in der Nachbarschaft, Rufmod - was tun?


...einfach mal über die Stränge schlagen, und der "Zumacher" oder der "Abtrenner" kommen bestimmt..... *scnr*


Ganz liebe Grüsse von einer völlig unqualifizierten Lulu, die nochmal um Entschuldigung bittet.
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter, ich habe von unsinnigen Behauptungen gesprochen, also solchen, die weder verifizierbar noch falsifizierbar sind. Wer Unsinn behauptet, tut dies immer wider besseres Wissen - weil man Unsinn gar nicht wissen kann.

Wenn ich verbreiten würde, Du würdest heimlich Würste stehlen, dann wäre das Verleumdung. Denn für diese Behauptung habe ich weder eine wahre noch eine falsche Begründung, sondern gar keine.

Davon abzugrenzen ist, wenn einer sich irrt. Wenn ich behaupte, Du hättest bei deinem letzten Besuch meine Wurst gestohlen, weil die weg ist, und dabei nicht an meinen Hund denke, weil der mich noch nie beklaut hat, dann bin ich zwar ein unbedachter Mensch, der für seine mangelnde Sorgfalt einen Rüffel verdient hat, aber kein Verleumder. Denn eine Begründung für meine Behauptung habe ich; sie ist nur falsch.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
spo78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Na, da sieht man doch, dass die ganze Sache nicht so einfach ist. B wurde heute nochmals von A auf der Straße angesprochen. Neben der Druckerpatrone sei auch ein Küchenmixer verschwunden. B hat geäußert, dass A sich doch mal in ihrem weiteren Bekanntenkries umsehen sollte und sie mit solchen schwachsinnigen Behauptungen in Ruhe lassen solle. Naja, mal abwarten.
Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

//off topic:

WER hat mich hier gerufen? Sehr böse

Beste Grüße

Metzing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen schon wech......
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.