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Hallo, ich belege seit diesem Semester eine Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung. Leider habe ich als Neuling ein paar Probleme mit den Formulierungen die in den Gesetzestexten stehen. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen bzw. mich auf Seiten verweisen, die manche Sachverhalte auch für Nicht Juristen verständlich machen.
Hier mein erstes Problem:
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft? Wie die beiden sich von der Natürlichen Person abgrenzen verstehe ich, jedoch was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen auch wenn die Frage recht trivial ist.
Vielen Dank im Voraus.
also, es gibt eine reihe unterschiede zwischen Personengesellschaften (PG) i.e.S. (denn Personengesellschaften sind sie alle) und jur. Personen (Körperschaften):
-die der Begründung zugrunde liegende Vertrag ist bei den PGen der Gesellschaftsvertrag i.S.d. §§ 705 ff. BGB, der bei den jur. Personen heißt Satzung
-der Zweck der PGen ist individuell, der der jur. Person überindividuell
-die PGen handelt durch ihre Gesellschafter, bei den jur. Personen ist es ein Organ (Organschaft)
-es haften bei den PGen die Gesellschafter mit dem Privatvermögen, bei der jur. Person nicht die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen
-die jur. Person muss im einschlägigen Register eingetragen sein, um Rechtsfähigkeit erlangen zu können
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