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Vollmacht gültig bei Betreuung?

 
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Heinz.B
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 14:12    Titel: Vollmacht gültig bei Betreuung? Antworten mit Zitat

Angenommen A wird in einer Klinkik eine beginnende Demenz diagnoztiziert. In einem Eilverfahren wird die Berufsbetreuuerin B. zur vorläufigen Betreuerin bestellt, da eine Freundin von A., Frau C. dies nicht übernehmen möchte, da A. dem nicht zustimmt. A. möchte auch nicht von B. betreut werden. Er läßt sich von einem Neurologen bescheinigen, das er voll orientierungsfähig ist und stellt für die Freundin C. eine umfassende Vorsorgevollmacht aus, die er auch notariell beglaubigen lässt.

Das Gericht und die vorläufige Betreuerin ingnorieren die Vorsorgevollmacht. A. wird mehrfach verlegt, ohne dass C. darüber informiert wird. Teilweise ist die Pflege von A. zu beanstanden und B. kümmert sich nicht sonderlich um A. C. vertraut B. nicht und schaltet andere Ärzte ein, die weitere Untersuchungen von A. für angebracht halten. Im Pflegeheim kommt es zu Konfliken, da dieses die Auffassung vertritt nur B. sei für A. zuständig und daher C. keine Auskunft gibt und auch einen von ihr beauftragten Arzt nicht zu A. vorläßt. Aufgrund der Konflikte erteilt das Heim C. Hausverbot nachdem B. als rechtliche Betreuerin bestätigt wird.

Im Betreuungsverfahren wurde nach einigen Monaten ein Gutachten erstellt. Gegenüber dem Gutachter und dem Gericht zeigt A. sich völlig desorientiert. Gegenüber C. und anderen Personen ist A. jedoch teilorientiert.

C. ist daher nicht der gleichen Auffassung über den Gesundheitszustand wie das Gericht, und meint, dass diese Frage nur durch Ärzte zu beantworten sei. Das Gericht hält C. daher für nicht geeignet, die Betreuung zu führen. Gegen diese Entscheidung legt der Anwalt von A. Beschwerde beim Landgericht ein.

Meine Fragen:

1. Ist die Vorsorgevollmacht bei wirksamer Erteilung gültig, wenn das Gericht eine andere Person zum Betreuer bestellt? Meines Wissens kann nur ein vom Gericht bestellter Kontrollbevollmächtigter eine Vorsorgevollmacht wirksam aufheben.

2. Wie kann C. das Hausverbot aufheben lassen um A. zu besuchen? C. ist der einzige Kontakt, den A. noch hat.

3. Kann C. im Namen von A. einen Verfahrensbevollmächtigten in der Sache einsetzen?

4. Bevor die vorläufige Betreuuerin bestellt wurde hat A. im Beisein von C. 10.000,-- Euro bei einem Geldinstitut abheben wollen. Das Geldinstitut verweigerte ihm aber mit dem Hinweis auf das Betreuungsvefahren die Auszahlung. Das Gericht nimmt an, das C. weiss, wo das durch B. gesperrte Sparbuch verbleiben ist. C. verneint dies. Sollte tatsächlich noch ein kleines Vermögen vorhanden sein, ist es eigendlich nicht im Sinn des Wohls von A., dass dieses für die Unterbringung im Pflegeheim verwandt wird, auch wenn dies gesetzlich vorgeschriben ist. Inwieweit wäre C. dazu verpflichtet, dass Vermögen bei Kenntnis anzugeben?

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