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Nebenjob - wie vorgehen beim Haupt-AG?

 
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babydoll
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:20    Titel: Nebenjob - wie vorgehen beim Haupt-AG? Antworten mit Zitat

Wie ist das mit einem Nebenjob?

Muß man den Haupt-AG erst fragen oder reicht es, wenn man ihn nur vor vollendete Tatsachen stellt und ihm sagt, man habe da einen Nebenjob. Muß man erwähnen wo und wie macht man es am besten? Muß man es schriftlich machen und sich auch schriftlich bestätigen, daß es ok ist?

Wie ist das, wenn beim Hauptjob einfach mal so Überstunden anstehen und ich den Nebenjob für diese Tage nicht ausüben kann, und dieser somit gefährdet ist, hab ich dann die A* karte gezogen und muß es akzeptieren und auf den Good-Will des Haupt-AGs hoffen, daß er Rücksicht nimmt oder wie ist das dann?

Bitte dringend Hilfe, da ich einen Nebenjob machen möchte. Durch die Überstunden beim Haupt-AG habe ich letztendlich nur Freizeitausgleich, der nicht so ins Gewicht fällt wie 400€ monatlich die ich dringend benötige.

Danke für die Hilfe.

Babydoll
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

was steht denn im Arbeitsvertrag zum Thema Nebentätigkeit oder gilt etwa ein Tarifvertrag?
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Mhen
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muß man den Haupt-AG erst fragen oder reicht es, wenn man ihn nur vor vollendete Tatsachen stellt und ihm sagt, man habe da einen Nebenjob.


Was ist denn im Arbeitsvertrag geregelt? Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass die Aufnahme einer Nebentätigkeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hauptarbeitsgebers gestattet ist.

Zitat:
Wie ist das, wenn beim Hauptjob einfach mal so Überstunden anstehen und ich den Nebenjob für diese Tage nicht ausüben kann


Es ist nun mal so, dass der Hauptjob vorgeht. Der AN ist vertraglich verpflichtet, seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal käme es darauf an was in AV TV oder BV geregelt ist.

Wenn nichts gehört es in meinen Augen zu den Nebenpflichten des ANs den AG zu fragen und zwar vorher und man muss auch sagen was man macht, damit der AG überhaupt weiss ob ihn bzw. deine Tätigkeit beim HauptAG dadurch gestört oder beeinträchtigt wird.
MFG
Matthias
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babydoll
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nun das mit dem Vertrag, da muß ich nochmal reinschauen.......werde mich dann nochmal an Euch wenden...ok?!

Es gibt keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Nur einen normalen Arbeitsvertrag, werde den mal durchforsten, möchte aber nicht genau sagen wo ich arbeiten werde, da ich meinem Vorgesetzten nicht traue...reicht doch, wenn er weiß, daß der Job seiner Firma nicht schadet, oder? Oder kann er Adresse und sonstige Angaben verlangen und ich muß sie ihm geben?

Danke trotzdem vorab......
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

babydoll hat folgendes geschrieben::
...reicht doch, wenn er weiß, daß der Job seiner Firma nicht schadet, oder?


Naja, schon .... aber woher soll er das wissen, wenn ihm nicht bekannt ist, wo und was der Arbeitnehmer nebeher arbeitet.

Im übrigen ist er verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu gewährleisten. Insofern müsste er also auch die Arbeitszeiten im Nebenjob kennen, da er diese mit berücksichtigen muss.

Ob die Überstunden Vorrang - aus arbeitsrechtlicher Sicht - vor dem Nebenjob Vorrang haben, hängt ist erster Linie davon ab, ob eine Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden überhaupt besteht.

Aus menschlicher Sicht hat man bei Kollision der beiden Tätigkeiten immer die A...karte gezogen.Ob nun beim Haupt- oder Nebenarbeitgeber dann meist auch egal.

Inkognito
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Inkognito hat folgendes geschrieben::


Aus menschlicher Sicht hat man bei Kollision der beiden Tätigkeiten immer die A...karte gezogen.Ob nun beim Haupt- oder Nebenarbeitgeber dann meist auch egal.



Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht. Wenn in beiden Jobs rechtmäßig angeordnete Arbeitszeiten sich überschneiden oder die Grenzen des ArbZG zusammen überschreiten, sind beide Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, da die vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Es sei denn, man verweigert rechtzeitig die Arbeit bei einem Arbeitgeber, dann kann nur noch dieser kündigen.
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