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Verfasst am: 27.06.06, 18:58 Titel: Unbekannter bucht im Internet eine Reise auf anderen Namen
Ein unbekannter bucht im Internet eine Reise auf den Namen einer anderen Person. Der Unbekannte gibt die komplette Adresse und die Mail-Adresse des Geschädigten an.
Als der Geschädigte die Bestätigungsmail für die auf seinen Namen gebuchte Reise bekommt, storniert dieser diese Buchung sofort.
Kann der Reiseveranstalter nun Stornogebühren vom Geschädigten verlangen?
Sollte der Geschädigte Anzeige bei der Polizei erstatten?
Wie sollte sich der Geschädigte verhalten wenn der Reiseveranstalter Rechnungenschickt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.06.06, 20:07 Titel: Re: Unbekannter bucht im Internet eine Reise auf anderen Nam
ilker007 hat folgendes geschrieben::
Kann der Reiseveranstalter nun Stornogebühren vom Geschädigten verlangen?
Versuchen kann er es. Zur Durchsetzung müßte der Veranstalter aber beweisen können, daß er wirklich mit dem Geschädigten einen Vertrag geschlossen hat. Das dürfte ihm kaum gelingen.
ilker007 hat folgendes geschrieben::
Wie sollte sich der Geschädigte verhalten wenn der Reiseveranstalter Rechnungenschickt?
Den Sachverhalt wahrheitsgemäß darstellen, einem evtl. Mahnbescheid widersprechen (wenn der Veranstalter wirklich uneinsichtig ist) und bei einer evtl. Klage einen Anwalt aufsuchen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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