Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berechnung des Arbeitslohns im Krankheitsfall !
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berechnung des Arbeitslohns im Krankheitsfall !

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BernddasBrot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 14:51    Titel: Berechnung des Arbeitslohns im Krankheitsfall ! Antworten mit Zitat

Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte ! Durchschnittlich arbeitet sie 15 Tage im Monat.
Im Februar wird sie die 1. Woche krank geschrieben ,die 2.Woche arbeitet sie am Wochenende 2 Tage,3. und 4. Woche ist sie wieder krank geschrieben.Sie bekommt nur 8 Tage bezahlt . Richtig oder Falsch ?Muß nicht der Durchschnitt der letzten 3 Monate berücksichtigt werden ?
Im November war sie 14 Tage arbeiten,7 Tage Urlaub ,2 Tage krank
Im Dezember 10 Tage arbeiten,7 Tage krank
Im Januar 10 Tage arbeiten,5 Tage Urlaub,2 Tage krank

Ohne Urlaub sind das im

November=16 Tage
Dezember=17 Tage
Januar =12 Tage
----------
45 Tage:3 Monate =15 Tage
x 6,5 Std(Arbeitszeit)=97,5x12Monate:52 Kalenderwochen =22,5 Std/Woche

1.Woche im Februar 22,5 Std.
2.Woche 13 Std.(+Sonntagszuschlag)
3.Woche 22,5 Std.
4.Woche 22,5 Std.

Macht zusammen 80,5 Std.+6,5 Std. Sonntagszuschlag

Alles klar ? Oder ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sie bekommt die Zeit bezahlt die sie gearbeitet hätte wenn sie nicht krank gewesen wäre. Stand das denn vorher fest wie sie arbeitet? Gibt es einen Dienstplan?
Aus deinen Angaben kann ich so nicht erkennen ob das korrekt gerechnet wurde.
MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte !

Das ist richtig.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte !

Das ist richtig.


Irgendwie ist mir der Satz entgangen. Vor lauter Bäumen sah ich den Wald nicht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BernddasBrot
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 20:35    Titel: Referenzprinzip Antworten mit Zitat

Bei Erstellung des Dienstplans war schon klar ,das der Arbeitnehmer in den Monat krank ist und bekommt deshalb natürlich weniger Tage zugeteilt.Kann er sich dann darauf berufen das er normalerweise mehr Tage (15) im Durchschnitt hat ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 20:47    Titel: Re: Referenzprinzip Antworten mit Zitat

BernddasBrot hat folgendes geschrieben::
Bei Erstellung des Dienstplans war schon klar ,das der Arbeitnehmer in den Monat krank ist und bekommt deshalb natürlich weniger Tage zugeteilt.Kann er sich dann darauf berufen das er normalerweise mehr Tage (15) im Durchschnitt hat ?


IMHO ja. DEr AG Darf sie wenn er weiss dass sie krank ist nicht einfach zuwenig einteilen.
MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.