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Verfasst am: 23.04.06, 14:51 Titel: Berechnung des Arbeitslohns im Krankheitsfall !
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte ! Durchschnittlich arbeitet sie 15 Tage im Monat.
Im Februar wird sie die 1. Woche krank geschrieben ,die 2.Woche arbeitet sie am Wochenende 2 Tage,3. und 4. Woche ist sie wieder krank geschrieben.Sie bekommt nur 8 Tage bezahlt . Richtig oder Falsch ?Muß nicht der Durchschnitt der letzten 3 Monate berücksichtigt werden ?
Im November war sie 14 Tage arbeiten,7 Tage Urlaub ,2 Tage krank
Im Dezember 10 Tage arbeiten,7 Tage krank
Im Januar 10 Tage arbeiten,5 Tage Urlaub,2 Tage krank
Ohne Urlaub sind das im
November=16 Tage
Dezember=17 Tage
Januar =12 Tage
----------
45 Tage:3 Monate =15 Tage
x 6,5 Std(Arbeitszeit)=97,5x12Monate:52 Kalenderwochen =22,5 Std/Woche
1.Woche im Februar 22,5 Std.
2.Woche 13 Std.(+Sonntagszuschlag)
3.Woche 22,5 Std.
4.Woche 22,5 Std.
Macht zusammen 80,5 Std.+6,5 Std. Sonntagszuschlag
Sie bekommt die Zeit bezahlt die sie gearbeitet hätte wenn sie nicht krank gewesen wäre. Stand das denn vorher fest wie sie arbeitet? Gibt es einen Dienstplan?
Aus deinen Angaben kann ich so nicht erkennen ob das korrekt gerechnet wurde.
MfG
Matthias
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte !
Das ist richtig. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 9 Jahren als Küchenhilfe im Altenheim.Sie bekommt kein festes Gehalt,sondern wird Stundenweise bezahlt.Falls sie krank wird ,bekommt sie nur die Tage bezahlt an denen sie laut Dienstplan arbeiten sollte !
Das ist richtig.
Irgendwie ist mir der Satz entgangen. Vor lauter Bäumen sah ich den Wald nicht
Bei Erstellung des Dienstplans war schon klar ,das der Arbeitnehmer in den Monat krank ist und bekommt deshalb natürlich weniger Tage zugeteilt.Kann er sich dann darauf berufen das er normalerweise mehr Tage (15) im Durchschnitt hat ?
Bei Erstellung des Dienstplans war schon klar ,das der Arbeitnehmer in den Monat krank ist und bekommt deshalb natürlich weniger Tage zugeteilt.Kann er sich dann darauf berufen das er normalerweise mehr Tage (15) im Durchschnitt hat ?
IMHO ja. DEr AG Darf sie wenn er weiss dass sie krank ist nicht einfach zuwenig einteilen.
MfG
Matthias
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