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Ich habe folgendes anliegen: Ich beginne diesen Sommer meine zweite Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, da ich mit meiner ersten Berufswahl (Industriekaufmann) nach der Lehre aus dem Betrieb "gekickt" wurde und seit dem keinen Fuß mehr in diesen Berufszweig gefunden habe (keine Berufserfahrung...). Ich bin 22 Jahre jung, Teile mir mit meiner Freundin eine eigene Wohnung, ein Auto und einen Kühlschrank. Meine Ausbildungsvergütung wird vorraussichtlich bei ca. 600 € brutto liegen, meine Freundin verdient auch nicht sehr viel (900 € brutto). Habe ich Anspruch auf evtl. Ausbildungsbeihilfen, Wohngeld oder ähnliches? Ich muß für die neue Ausbildung täglich über 20 km (einfache Strecke) zum Betrieb fahren und das geht auf dauer natürlich auch ins Geld. Ich weiß, daß ich dann wieder Anspruch auf Kindergeld habe (oder nicht?), aber trotzdem wird es dann ziemlich eng für uns. Wer kann mir weiterhelfen? Wenn es ums Geld geht, erhält man immer nur sehr spärliche Informationen oder direkt eine Absage. Würde mich über jede Zuschrift sehr freuen!
ich fang mal an, und zwar mit der Möglichkeit, Alg II zu beantragen (Hartz IV), zur Beraufsausbildungsbeihilfe und zum WoG müsste ich nachschlagen, vielleicht wissen da die andren auf Anhieb mehr. Alg II können Sie im Prinzip kriegen, wenn Ihre Ausbildung nicht dem Grunde nach BAföG-fähig ist (das wäre als erstes zu klären).
Alg II heißt: 311 € für Sie, 311 € für Ihre Freundin, zuzüglich Kosten für Ihre Wohnung und Heizung. Von Ihrer beider Einkommen bleiben Teile anrechnungsfrei. Nehmen wir an, Ihre Wohnung kostet insgesamt 500 €. Dann wäre Ihr Gesamtbedarf 1.122,- €. Wenn jetzt Ihr und Ihrer Freundin Nettoeinkommen zusammen (abz. Freibeträgen) darüber liegt, gibt es Alg II nicht.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
BAB gibts nicht, weil es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.
Möglich ist grundsätzlich Wohngeld, wobei auch hier das Einkommen sehr niedrig sein muss. Hier sollte ein Antrag gestellt und geprüft werden, ob ein Anspruch besteht.
Hier werdet ihr als Haushalt zusammengerechnet.
Alle mit der Ausbildung im Zusammenhang stehenden Ausgaben wie Fahrtkosten, Fachliteratur, Fahrten zur Schule usw. sind abzugsfähig.
Kindergeldanspruch besteht, solange jmd unter 27 und in einer Ausbildung ist.
Noch ein Hinweis:
Dein 2. Ausbildungsberuf weist sicherlich sehr viele Parallelen mit der Erstausbildung auf (Bereich Buchführung, Wirtschaft). Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass Ausbildungen früher beendet werden können, wenn der Azubi gut ist (zB 1/2 Jahr vorher). Diese Mgl. sollte versucht werden. _________________ mfg
Klaus
Besten Dank an euch Beide, hab mich selbst noch weiter erkundigt und bin auch auf die Hürde mit der BAB gestoßen. Wohngeld werde ich auf jeden Fall beantragen, mehr als nein sagen können die nicht. Das ich verkürzen kann (wenn es meine Zensuren zulassen weiß ich. Bei einem Schnitt von min. 2,4 kann ich auch 18 Monate verkürzen, und wenn mir mein neuer Arbeitgeber keinen Strich durch die Rechnung macht, werde ich das auch tun! Vielen Dank nochmal für die Infos und falls euch noch was einfällt, bitte posten.
Schönen Gruß, M@d MO _________________ No Risk, No Fun!!!
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