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Verfasst am: 24.04.06, 13:26 Titel: Wohngemeinschaft mit Geschwistern
Hallo,
Angenommen Person 1 bezieht seit kurzem ALG2 und zieht jetzt mit seiner Schwester in eine gemeinsame, grössere Wohnung. Die Schwester ist Erwebstätig.
Jetzt fordert das Amt Nachweise über Einkünfte der Schwester ein und sperrt vorsorglich die Leistungen.
Würde das Einkommen der Schwester bei der Neubemessung der Leistung angerechnet?
Es handelt sich doch hier nur um eine Wohngemeinschaft, oder?
§16 Haushaltsgemeinschaft
Lebt ein Hilfesuchender in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so
wird vermutet, daß er von ihnen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach ihrem
Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit jedoch der Hilfesuchende von den in
Satz 1 genannten Personen Leistungen zum Lebensunterhalt nicht erhält, ist ihm Hilfe zum Lebensunterhalt
zu gewähren.
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