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Zweithunde-Verbot? Vermieter?

 
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Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:30    Titel: Zweithunde-Verbot? Vermieter? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

wir haben einen 1 1/2 jähigen Rotweiler Rüden und möchten gerne einen Zweithund dazuholen. Nun hätten wir die Möglichkeit, eine Hündin, ebenfalls Rottweiler, aus Umständen zu bekommen.
Wir würden ihr wirklcih gerne die Chance auf ein schönes Leben geben, unser Vermieter jedoch möchte keinen zweiten Hund.
Er meint, die Nachbarn könnten sich gestört fühlen...
wir wohnen auf einem stillgelegten Bauernhof, ca. 1200 m2 Grund. Wohnfläche ca. 200 m2.
Im Mietvertrag steht, soviele tiere wie angemessen... ich in der Meinung das zwei Hunde bei dieser Fläche angemessen sind!?

Unsere Nachbarn, Bauern halten Kühe ect. sie würdn sich nicht gestört fühlen und würden auch nciht belästigt werden, da die Hunde nicht bellen, alleine draußen sind und/oder auf deren grundstücke gelangen können.

Meine Frage nun..kann ich die Hündin einfach so annehmen und dabei riskieren das der Vermieter böse wird? Rauswerfen kann er uns ja nicht! Oder? Wir haben den kompletten Wohnraum des Hauses renoviert, daher sind wir keine unzuverlässigen Vermieter und die Tiere beschädigen auch nichts im Haus.

- Rottweiler zählen bei uns übrigens nicht als Kampf- oder Listenhunde.

Liebe Grüße, Hallgrim
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke der vm kann den 2ten hund nicht verbieten da der "wohnraum" m.M. ausreichend für 2 rottweiler ist. du könntest die nachbarn bitten dir formlos zu bestätigen das sie sich von einem 2ten hund nicht gestört fühlen solange dieser sich "ordentlich verhällt".
du hast wahrscheinlich eine tierhalterhaftpflicht für hunde welche eventuelle schäden am gemieteten objekt übernimmt.

somit dürfte dem vm eigentlich der wind aus den segeln genommen sein ABER kläre das vorher ab u. nicht erst wenn der hund da ist, auch wenn der vm rechtlich nichts machen kann wird er bestimmt mittel u. wege finden um den hund u. euch "aus dem bauernhof" zu bekommen.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 13:53    Titel: Kompliziert Antworten mit Zitat

Es ist so... unser Vermieter hat Angst vor Hunden, unter anderem auch vor unserem Hund. Aber er kommt nicht mit diesem zusammen und wird keinesfalls von diesem beeinträchtigt. Wenn wir nicht zu Hause sind ist der Hund im Haus und wenn wir zu Hause sind, geht er mit uns raus oder wir fahren weg zum Gassi gehen ect.

Ich habe die Vermieterin angesprochen was mit einem Zweithund wäre, wir würden gerne einen zweiten anschaffen... sie meinte, das sie sich noch überreden lassen würde, ihr Mann aber nicht.

Ich begann dann damit, das wir eventuell die Hündin einer Bekannten für 2 Wochen nehmen würden, da diese im Urlaub ist... das war eine Lüge! Verlegen
Nun weiß ich nciht wie ich den Beiden das ordentlich erklären soll.... ich dachte mir, ich spreche es mit den Nachbarn ab, wenn die ihr OK geben, gehen mein Partner und ich zu unseren Vermietern und sprechen sie darauf an, dass wir einen Zweithund möchten, unsere Überlegung wurde durch die Bitte des Tierschutzes um Aufnahme der Hündin vorgezogen und sie würden uns doch sooo eine Freude machen ect.

Sollten sie sich gestört fühlen kommt der Hund wieder weg usw.
Was aber, wenn sie sich davon nicht überzeugen lassen? Den Hund einfach so anschaffen? Kann ich mich auf den Mietvertrag zurückrufen? Unser Vermieter ist 76 jahre alt und täglich auf dem Hof, da er dort Holz macht, aber wie gesagt, wenn er nicht wüsste das wir einen Hund haben würde er es nichteinmal mitbekommen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Mietvertrag steht, soviele tiere wie angemessen... ich in der Meinung das zwei Hunde bei dieser Fläche angemessen sind!?


Diese Frage wird sich ohne anwaltlichen Rat nicht lösen lassen, da es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrages ankommt. Auch darauf, welche Rechte der Vermieter zum Holzhacken hat.

Grundsätzlich dürfen Hunde nur mit Erlaubnis des Vermieters angeschafft werden, auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Problem: in Deinem Mietvertrag steht etwas.

Ich vermute mal, dass hier die Angemessenheitsklausel des Mietvertrages abgewogen werden muss gegen des Vermieters Ängste beim Holzhacken. Unter Umständen muss man den Vermieter einzäunen. Lachen

Wie gesagt, in diesem Spezialfall solltest Du mit Deinem Mietvertrag zu einem Anwalt marschieren.

Rottweiler (und Schäferhunde) sind oft auch ein psychologisches Problem. Männer fühlen sich gern in ihren Machtillusionen verletzt, wenn sie wissen, da ist so ein Kerl, mit dem man sich besser nicht anlegt. Da kann der Kerl so freundlich und gut erzogen sein, wie man will - der Traum, sich im Zweifelsfalle mit ner Tracht Prügel durchsetzen zu können, ist perdü.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 08:16    Titel: Zweithündin Antworten mit Zitat

*Lach* den Vermiter einzäunen...ja, keine schlechte Idee.
Nun, wir haben uns das gestern nochmal ganz genau überlegt.
Streit mit dem Vermieter wollen wir auf keinen Fall und über einen Anwalt möchten wir auch nicht gehen..das stört einfach das Verhältnis.

Wir leben dort recht nett, günstig und mit wirklich viel Platz und Freiheit, sollen wir also zufrieden sein mit dem was wir haben.
Natürlich hätten wir der Hündin gerne ein Zuhause gegeben aber unter diesen Umständen ist es wohl besser zu warten bis wir ein eigenes Haus besitzen.

Wer weiß was passiert wenn der Vermieter uns rauswirft...wer nimmt den ein unverheiratetes Paar mit 2 Rottweilern bei sich auf!? Weinen
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