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Eltern vs. Jugendamt.

 
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opfer_99
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 12:59    Titel: Eltern vs. Jugendamt. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Geschichten die das Leben schreibt, ein guter Bekannter trat an mich und bat mich folgende Situation einmal hier vorzutragen. Ich sagte das er von hier keine Rechtsberatung zu erwarten habe, darauf meinte er, egal vielleicht haben die Jungs im rahmen einer Diskussion eine Idee wie wir am Jugendamt erfolgreich sein können.

Ein Kind (9 Jahre) wird während eines 12 wöchigen, stationären Aufenthalt in einer Kinderpsychologie mit der Diagnose ADSH und der eindeutigen Empfehlung der Weiterbehandlung in einer externen Einrichtung wieder entlassen. Aus den Untersuchungsunterlagen und diversen weiteren Unterlagen geht eindeutig hervor, dass dem Kind nur erfolgreich geholfen werden kann, wenn eine Unterbringung in ein Wohnheim mit angeschlossener Therapie und Kinderpsychologischer Betreuung gewährleistet ist.

Die Eltern des Kindes treten mit diesen Empfehlungen an das Jugendamt und erhalten lediglich den Hinweis, dass diese Aussage immer getroffen wird. Der Familie des Kindes wird lediglich eine Familientherapeutin zur Seite gestellt, welche ansatzweise nicht in der Lage ist, die Situation in der Familie zu verstehen. (Aus Sicht der Betroffenen) Die schwer angeschlagene Mutter komplimentiert die Betreuerin mit den Worten "schaffen Sie sich erst mal selber Kinder an" aus der Wohnung und versucht nun mit Hilfe des Kinderarztes und durch Ergotherapie die Sache im Griff zu bekommen.

Das kranke Kind hat noch weitere Geschwister (2 + 3 Jahre alt) welche, genau wie die Eltern, extrem unter den Auswirkungen der ADSH Krankheit leiden. Zum Teil mit nachhaltigen Folgen. Die Ehe ist in Gefahr und droht zu scheitern, die Familie droht gänzlich auseinander zu brechen. Fast alle Freundschaften der Eltern sind bereits in die Brüche gegangen, da das kranke Kind durch sein Verhalten es nicht zulässt das Freunde und Bekannte die Familie besuchen.

Nach rund 12 Monaten und vielen Niederschlägen wendet sich die Familie erneut an das Jugendamt, mit der Bitte nun das kranke Kind in einer den Empfehlungen der Kinderpsychologie entsprechenden Einrichtung unterzubringen. Erneut stellt sich das Jugendamt auf die Hinterbeine und versucht die Aussage der Kinderpsychologie mit den Worten "die sagen immer, das Kind soll da oder da hin" klar das es hier auch um Kosten geht.

Vielleicht hat einer der hier lesenden Anwälte oder auch Nichtanwälte bereits eine solche Situation erlebt und kann hier seine Erfahrungen einfließen lassen.

Wäre dieser Verwaltungsvorgang, Eltern vs.. Jugendamt über eine normale Familien Rechtschutzversicherung abgedeckt?

Ich kenne die Familie sehr gut und bin davon überzeugt, wenn keine Hilfe kommt wird diese Familie nicht nur zerbrechen sondern auch die beiden Knirose werden schwere Dchäden davontragen.
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papkinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen (HB)

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe Deinen Bericht hier gelesen und mal die letzten Tage beobachtet, ob vielleicht noch eine Antwort oder ein Tip von anderen kommt.

Naja leider war dem ja nun nicht so. Traurig

Mir und meiner Familie geht es genauso wie Deiner befreundeten Familie. Haben innerhalb der letzten 7 Jahre mehrere Hürden gehabt, die teilweise in den letzten 2 Jahren sich aufs extremste verschlimmert haben.

Genau wie es in Deinem Freundeskreis derzeit ist, haben wir in der Vergangenheit selber diese Versuche gestartet um Hilfe und Unterstützung durchs Jugendamt zu erhalten.
Das Ergebnis ist, das durch dieses Nachfragen und um Hilfe bitten die Folge hat, das besagtes Jugendamt uns nun unseren Ältesten (9Jahre ADHS!!!) wegnehmen will und ihn in einer Pflegefamilie unterbringen möchte.
In unserer Stadt gibt es leider einige Sachbearbeiter, die der Meinung sind, das ADHS nur eine erfundene Krankheit ist und von Problemen der Erwachsenen ablenken soll.
Dieses ist der Hauptvorwurf, der sich mit der Zeit entwickelt hat.

Wenn ich nun hier alles ganz genau beschreiben würde, dann würd ich wahrscheinlich mit einem Post hier nicht hinkommen, da die Vorgeschichte ziemlich umfangreich ist.

Darum nun meine Fragen: Aus welcher Stadt kommt Deine befreundete Famile???
Wäre besagte Familie bereit, per Mail Kontak aufzunehmen um schnellstmögliche Hilfe geben zu können?

Um ganz klar zu sagen : Ich WEISS wie schwer es ist mit einem ADHS-Kind zu leben! Ich kenne die Problematik für Angehörige und Geschwisterkinder die damit umgehen müssen.
Nur eine Ergotherapie bringt nichts! Es muß nachgesehen werden, ob eine eventuelle Medikation notwendig wird. Ein klarer fester Tagesplan sollte vorhanden sein, denn ADHSler brauchen die kontinuierliche Regelmäßigkeit der Tagesabläufe.

So...Ich denk, das dieses nur ein paar Dinge sind, die ein wenig Hilfe schaffen können. Es wäre dennoch super, wenn Du aber auch Deine Bekannten sich hier oder aber in einer Mail nochmal dazu äußern würden und man vielleicht gemeinsam das Ganze angehen könnte...


Liebe Grüße
Carmen
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papkinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bremen (HB)

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal!!!

Ich kann wirklich nicht glauben, das von den ca. 120 Personen, die sich das Posting von opfer_99 angesehen haben, nicht einer nen Tip oder ähnliches hat.

Läßt es denn alle nicht etwas erschauern, was da passiert?

Weiß nicht noch jemand anderes Rat???

Liebe Grüße
Carmen (*die den Kopf schüttelt und sich nur noch wundert*)
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 12:24    Titel: Re: Eltern vs. Jugendamt. Antworten mit Zitat

Hallo, opfer_99!

Du berichtest:
Zitat:
Aus den Untersuchungsunterlagen und diversen weiteren Unterlagen geht eindeutig hervor, dass dem Kind nur erfolgreich geholfen werden kann, wenn eine Unterbringung in ein Wohnheim mit angeschlossener Therapie und Kinderpsychologischer Betreuung gewährleistet ist.
Ist das dann eine medizinische Massnahme, die ueber die Krankenkasse geht, oder eine Erziehungshilfe, die das JA organisieren muesste?

Gruss, Andreas
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Lichtblick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre ich an der Stelle der Threaderstellerin würde ich wahrscheinlich zunächst schauen, ob es in meiner Nähe eine Art Selbsthilfegruppe oder andere Organisation für ADHS Angehörige gibt.

Diese kennen sich nämlich i.d.R. schon mal gut mit den rechtlichen und therapeutischen Möglichkeiten aus und können sicher dabei behilflich sein, zunächst erst einmal ein passende Form der Unterstützung für die betroffene Familie zu suchen.

Als nächstes könnte man beim Jugendamt -sollte dies noch nicht erfolgt sein-schriftlich einen konkretisierten Antrag auf eine entsprechende Jugendhilfemaßnahme stellen.
Wird dieser Antrag nicht bearbeitet, abgelehnt oder nur durch eine nicht erfolgversprechende Maßnahme "ersetzt", könnte man beim Verwaltungsgericht um Rechtsschutz suchen.
Hierzu wäre es sicher von Vorteil sich bei einem Anwalt Rat zu suchen, der sich gut im Bereich der Kinderjugendhilfe auskennt.

Hat man bereits eine passende Einrichtung bzw. Hilfe gefunden, deren Kosten man allein nicht tragen kann, die aber für das Kind und die Familie eine geeigente Hilfe darstellt, gibt es ggf. die Möglichkeit, dass man mit der Einrichtung vereinbart, dass die Inanspruchnahme nur unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt oder einer anderen dafür zuständigen öffentlichen Stelle erfolgt. Das sollte man aber auf jeden Fall schriftlich vereinbaren!

Wenn die Einrichtung bzw. erwünschte Hilfe regelmäßig auch über das Jugendamt getragen wird, dürfte das auch weniger ein Problem darstellen.

Das Verbringen des Kindes in eine Pflegefamilie wäre ja dann eine ungeeignete Maßnahme des Jugendamtes, wenn hierdurch der therapeutische Bedarf des Kindes nicht entsprechend abgedeckt werden könnte und auch die Interessen der Familie und des Kindes dabei missachtet würden.
Die Eltern haben bei der Wahl der geeigneten Hilfemaßnahme grundsätzlich ein Mitsprache- und Wahlrecht.

Das Jugendamt hat die Eltern (oder Kinder) vollumfänglich zu beraten und zu unterstützen (auch für den Fall, dass hier ggf. die Inanspruchnahme der Krankenkasse Vorrang haben sollte, das sollte dem Jugendamt bekannt sein).

Im übrigen wäre ggf. auch an eine Mutter- Kind - Kur zu denken.
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