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wann darf ein Leichnam eingeäschert werden?
Gibt es dazu gesetzliche Regelungen. Die Feuerbestattung bedarf einer gesonderten Genehmigung. Wer erteilt diese Genehmigung? Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist.
Muß der Verstorbene als er noch am Leben war bestimmen, daß er eingeäschert wird, oder kann ein Angehörige nach dem Tod des Familienmitglieds bestimmen wie der Verstorbene beigesetzt werden muß?
mfG
Mallows
_________________ Ultra posse nemo obligatur.
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