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Prozesskostenhilfe

 
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serany
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 14:23    Titel: Prozesskostenhilfe Antworten mit Zitat

Ehepaar, seit knapp 4 Jahren verheiratet, über ein Jahr getrennt lebend

M beantragt nach Ablauf des Trennungsjahres Prozesskostenhilfe für den Scheidungsantrag, F bekommt vom Amtsgericht ein Gesuch auf PKH und soll sich dazu äußern

was muss/kann dabei berücksichtigt werden (Einkommen, Miete, sonstige Verbindlichkeiten...) wie detailiert muss das nachgewiesen werden...

Grüße
serany Winken
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

F muss sich nur zu dem Scheidungsantrag äußern, nicht zu den Angaben zur PKH von M. Diese Angaben werden F ohnehin nicht zugänglich gemacht.

Wenn F selbst PKH beantragen möchte, muss F neben der Stellungnahme zum Scheidungsantrag die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen, mit den entsprechenden Belegen versehen und unterzeichnet beim Gericht einreichen. Die gemachten Angaben zur PKH sind wahrheitsgetreu zu machen, die Belege müssen aktuell sein. Eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kommt einer eidesstattlichen Versicherung gleich. Falschangaben führen zur Versagung von PKH und eventuell strafrechtlichen Konsequenzen.
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LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Maus hat folgendes geschrieben::
F muss sich nur zu dem Scheidungsantrag äußern, nicht zu den Angaben zur PKH von M. Diese Angaben werden F ohnehin nicht zugänglich gemacht.


Also bei uns wird zwar der PKH-Antrag zur Stellungnahme übersandt, aber auch mit dem Hinweis, dass Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen sind; auf dem Formblatt das mit übersandt wird.

Dies wohl wegen Prüfung, ob ggf. Prozeßkostenvorschuss zu leisten ist, der PKH-Gewährung ausschließt. Ob das aber immer gemacht wird und also zwingend ist, weiß ich gerade aber auch nicht.

Wenn F aber Formular zugeschickt bekommen hat, ist es in jedem Fall so wie Maus gepostet hat.

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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