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Verfasst am: 19.04.06, 07:44 Titel: Vater schließt Vertrag auf Namen der Tochter ab
Hallo erstmal,
meine Frage bezieht sich auf ein Problem, das meine Lebensgefährtin hat.
Ihr Vater hat auf ihren Namen, ohne ihre Einwilligung oder Unterschrift, einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Davon erfuhr meine Lebensgefährtin erst, als sie ein Schreiben vom Gericht erhielt, indem ihr ein Urteil über eine Summe von mehreren hundert Euro mitgeteilt wurde. Anscheinend hatte ihr Vater seine Kosten durch den Mobilfunkvertrag nicht bezahlt.
Meine Frage nun ist, was kann meine Lebensgefährtin tun? Sollte sie Einspruch gegen das Urteil einlegen, da sie ja vor dem Urteilsschreiben nie etwas davon gehört hat, oder vielleicht sogar ihren Vater anzeigen? Letzteres würde sie natürlich nur ungerne tun, aber...
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
Danke erst mal für Deine schnelle Antwort!
Ging ich eigentlich auch von aus. Zu mal meine Lebensgefährtin selbst einen Vertrag bei T - Mobile hatte. Ihr Vater hat das wohl über einen Bekannten der bei T - Mobile arbeitet gemacht, ohne ihre Kenntnis und Einwilligung, wie auch ohne ihre Unterschrift. Das war wohl schon vor 2 Jahren und bisher hat er alle Mahnschreiben usw vor ihr zurückgehalten, da diese an die Adresse Ihrer Eltern geschickt wurden. Durch Zufall (ihre Eltern sind im Urlaub), stießen wir dann gestern auf den Brief, wo uns ein Urteil mitgeteilt wurde, das sie halt diese Summe von mehreren Hundert Euro zu zahlen hätte. Nach Rücksprache mit ihren Eltern kam die Sache dann ans Tageslicht.
Werden jetzt wohl Einspruch vor Gericht einlegen und dort die Situation auch schildern. Da meine Lebensgefährtin ja nun wirklich nix unterschrieben hat, nix wußte, und daher auch nix dafür kann.
Es dürfte sich wenn überhaupt um eine Urkundenfälschung handeln.
Einspruch ist sicherlich richtig. Der Vater kann dann als Zeuge benannt und vom Gericht vernommen werden. Wenn er "gesteht", wird das Urteil aufgehoben.
Ist denn die Frist noch am Laufen? Ich nehme mal an, es ist ein Versäumnisurteil? Dagegen kann man dann nur innert 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach müßte Wiedereinsetzung beantragt werden. Am besten sollte hier ein Anwalt aufgesucht werden. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Urkundenfälschung wohl nach Rücksprache mit den Anwalt eindeutig, da der Vater, ziemlich schlecht, versucht hat die Unterschrift meiner Lebensgefährtin zu fälschen. Dies kann man jedoch auf den ersten Blick erkennen.
Betrug ist sicherlich auch nicht auszuschließen, allerdings dann doch wohl eher von Seiten der geprellten Unternehmen her.
Haben jetzt mit Hilfe unseres Anwalts einen Einspruch erwirkt und eine Unterlassungsschrift an den Vater meiner Lebensgefährtin geschickt. Weiterhin wurde er darauf angewiesen, sämtliche weitere Sachen aufzudecken, die er noch unerlaubt auf den Namen seiner Tochter laufen hat.
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