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Altersteilzeit - Vertrag

 
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ststiefel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 17:00    Titel: Altersteilzeit - Vertrag Antworten mit Zitat

Hallo,
wie wird beim Abschluss eines ATZ-Vertrages mit zusätzlichen Leistungen verfahren?
Das Gehalt wird einfach halbiert - ok. Wenn aber noch weitere Leistungen auf dem Lohnzettel stehen (Vermögenswirksame Leistungen, Beiträge für eine betrieblich geförderte Altersversorgung o. ä.), werden diese auch irgendwie berücksichtigt bzw. halbiert?
Schon mal vielen Dank für die Auskunft
StStiefel.
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt ein Tarifvertrag?
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frantekunter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke das es nicht oder nicht nur mit dem Tarifverrtag geregelt wird.

Meiner Ansicht nach ist es auch maßgebend was zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in den ATZ Vertrag ausgehandelt wurde.

MfG Frantek
_________________
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ststiefel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.04.06, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es gilt kein Tarifvertrag. Eine generelle Festlegung, dass die zusätzlichen Gehaltsanteile mit in die berechnung einbezogen werden gibt es demzufolge nicht?
StStiefel
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