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Verfasst am: 23.04.06, 10:53 Titel: Lehramtsanwärterin hat probleme
Hallo!
erstmal hoffe ich, dass ich hier beim Verwaltungsrecht halbwegs richtig bin, ansonsten bitte einfach in die richtige Rubrik verschieben!
Also, ich habe folgendes Problem:
Ich bin Lehramtsanwäretin in Niedersachsen.
Ich bin mit dem Datum vom 23.2.06 durch meine zweite Staatsexamensprüfung durchgefallen und soll / kann / muss das ganze jetzt wiederholen.
An unserem Seminar läuft jedoch so einiges gewaltig schief, so dass ich mich hier mal nach meinen möglicheiten erkundigen möchte.
1. Es ist so, dass meine vorläufige Vornote (20% der Endnote) 4,5 (also mangelhaft) war (das war am 14.12.05). Schon am 28.11.05 bekam ich die offizielle Ladung zur 2. Staatsprüfung durch die Landesschulbehörde.
Ich habe damals in der PVO LehrII nachgelesen und dort gefunden, dass wenn die Ausbildungsnote (also Vornote) mangelhaft oder schlechter ist, vor der ladung zur Prüfung die Note der Hausarbeit festzulegen ist. Meine Arbeit habe ich jedoch erst am Mittwoch vor Weihnachten abgegeben. (es war also unmöglich, dass sie feststand )
Am 23.2.06 hab ich dann erfahren, dass die Hausarbeit 5 war, und ich somit durchgefallen bin und nicht zum Prüfungstag zugelassen bin.
Frage: Kann ich daraus irgendwas machen??????????
2. Letzten mittwoch hatte ich Akteneinsicht in die Prüfungsakte, da ich gerne wissen wollte, was denn nun an der Hausarbeit das problem war. Meine Seminarrektorin war dabei und hetzte schon die ganze Zeit rum ich solle schneller machen, sie müsse jetzt ins Seminar. Als ich anfangen wollte mir die schriftlichen beurteilungen meiner 4 Seminarleiter (das sind die Beurteilungen, wo die Vornote druntersteht und diese ausführlich begründet wird.) durchzulesen meinte sie ich soll dann jetzt aufhören, da ich diese ja kennen würde.
Es ist normalerweise so, das wie 2-3 Wochen vor dem Prüfungstag (wäre bei mir der 14.3.06 gewesen) diese Beurteilungen in 3facher Ausführung vorgelegt bekommen, diese ALLE unterschreiben müssen und ein Exemplar behalten dürfen. die anderen Exemplare sind für Personal- und Prüfungsakte.
Ich habe der Seminarrektorin gesagt, dass ich diese Beurteilungen nicht kenne, da ich sie nie bekommen habe (ich war auch davon ausgegangen, dass das so in Ordnung sei, weil ich ja durchgefallen war). daraufhin wurde sie richtig pampig, meinte dass könne gar nicht sein, das wäre ja noch nie passiert. Als sie dann gesehen hat, dass die Aktenexemplare tatsächlich nicht von mir unterschriebenn waren, wurde sie erstmal ruhiger. Dann hat sie festgestellt, dass das Exemplar, dass ich eigentlich hätte bekommen müsse nicht mehr da ist! also wurde sie wieder pampig. ich meinte noch einmal (sehr demütig und mittlerweile total verunsichert), dass ich die Beurteilungen noch nie vorher gesehen hätte. Darauf hin pampte sie mich an: Dann steht jetzt wohl Aussage gegen Aussage!
Frage: Diese Beurteilung ist die offizielle Bekanntgabe der Vornote (ich kannte meine zwar aus einem sog. Gespräch zum Stand der Ausbildung, aber es ist durchaus möglich, dass die Note sich danach noch verändert. Diesen Durchgang auch passiert bei einem Mitanwärter). Ich habe also meine Vornote NIE offiziell mitgeteilt bekommen. Bedeutet das eventuell, dass ich das Durchfallen anfechten kann, da meine Vornote nie mitgeteilt wurde??
Ich hoffe, dass meine Schilderungen halbwegs verständlcih sind, und irgendwer etwas damit anfangen kann und mir helfen kann.
Nee, man kann nich durchfallen ich bin einfach zu doof!
Natürlich kann man durchfallen!
Bei uns haben von angefangenen 45 Leuten 4 vorher abgebrochen. Von den dann 41 Leuten die angetreten sind, sind 4 durchgefallen. Also knappe 10%. Wie das an anderen Seminaren oder in andern Bundesländern aussieht, weiß ich natürlich nicht!
Ich werde morgen Kontakt zu der Rechtsberatung meiner Gewerkschaft aufnehmen, mal schaun was dabei rauskommt. Bin aber auch hier für weitere Antworten sehr dankbar!
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