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Der Ehepartner A ist Eigentümer eines 3-Familienhauses und bringt dieses mit in die Ehe ein. Es besteht kein Ehevertrag. Dieses Haus wird in mehreren Stufen renoviert und saniert. Dazu werden im laufe der Jahre mehrere Kredite aufgenommen, unter anderem ein Kredit bei der Anstalt für Wiederaufbau. Bei jedem Vertragsabschluss mit der Bank, muss der Ehepartner B (nicht Eigentümer) als Bürge den Kreditabschluss mit unterschreiben.
Frage:
1. Was gilt als Zugewinn für Ehepartner B?
2. Ehepartner B lebt vom Familieneinkommen des Ehepartners A wg. Elternzeit und könnte im Trennungsfalle für die Kredit-/und Hypothekenschulden des Eigentums von Ehepartner A nicht aufkommen. Die Banken bestehen jedoch immer auf die Zweitunterschrift. Die Mieteinnahmen werden zur Kredittilgung aufgewandt. Wie kann sich Ehepartner B im Falle einer späteren Scheidung absichern, um nicht in finanzielle Notlagen zu kommen?
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