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Verfasst am: 23.04.06, 15:22 Titel: 1 Euro Job: Fragen interessehalber...
Hallo,
zu den sogenannten 1 Euro Jobs bei Alg II-Empfängern würde mich mal rein
interessehalber folgendes interessieren:
Sind sie - ungeachtet des extrem niedrigen Stundenlohns - eigentlich einem
"regulären" Job gleichgestellt in dem Sinne, dass es im Krankheitsfall Lohnfort-
zahlung gibt, und wird das zusätzliche Entgelt zum Alg II eigentlich auch rentener-
höhend im Rentenversicherungskonto gespeichert?
Ich meine, es handelt sich bei dem Euro je Stunde um eine Aufwandsentschädigiung. Eine Aufwandsentschädigung erhält man nicht, wenn man zum Beispiel krank ist, weil man dann ja keinen Aufwand hat, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben.
Das der Rentenversicherungsträger Meldungen über die erhaltenen Aufwandsentschädigungen bekommt, ist mir bisher nicht bekannt.
Hi,
die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II ("1-€-Jobs") sind keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Entgeltfortzahlung gibt es nicht (man hat ja während der Krankheit auch keinen Aufwand für den Job so wie Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwand). Es sind auch keine Arbeitsverhältnisse. Das ist in Abs. 3 Satz 2 a.E. ausdrücklich geregelt. Nur auf Grund gesonderter gesetzlicher Anordnung gelten zumindest das Bundesurlaubsgesetz und die Arbeitsschutzvorschriften sowie die Haftungsmilderung für Arbeitnehmer auch hier.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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