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Person A hat mit Mobilfunkanbieter B einen Vertrag abgeschlossen(2005).
Mobilfunkgerät des Herstellers C weisst nach 2 maliger Ersatzlieferung,nachbesserung(neues funkgerät) immer noch dieselben Fehler auf!
(Mobilfunkanbieter B,lässt Person A nur die Option das selbe Model des Herstellers C immer wieder auszutauschen)
In dem Vertrag zwischen Person A und Mobilfunkanbieter B,ist keine Klausel für dergleichen niedergelegt!
Meine Frage:
Heisst es nicht:
"Der Kunde hat das Recht nach der zweimaligen Nachbesserung des Herrstellers, Anspruch auf Schadensersatz(neues Gerät;ggf.neues Model);oder aber Rücktritt vom Kaufvertrag?!(bei gewährleistungsfällen)??????????
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