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Verfasst am: 26.04.06, 06:57 Titel: Nachträgliche Änderung einer Handwerkerrechnung
Hallo,
wir haben von einem Handwerker eine Rechnung gestellt bekommen. Während der Bautätigkeiten wurde eine Treppe durch den Handwerker beschädigt. Nun fällt dem Handwerker auf, dass er auf der Rechnung eine Position vergessen hat und versucht die Beschädigung durch die vergessene Position zu "bezahlen"?
Darf er die vergessene Position überhaupt nachfordern? Die Rechnung ist 1 Woche alt. Darf ich für die Beschädigung einen Schreiner um den genauen Betrag fragen und ihm diesen in Rechnung stellen bzw. vom Rechnungsbetrag einbehalten?
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