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PRozesskostenhilfe + Konten abfragen?

 
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tux2104
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 17:50    Titel: PRozesskostenhilfe + Konten abfragen? Antworten mit Zitat

Hallo

Mich würde interessieren, wie es sich mit dem Angaben zum Vermögen bei einem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe verhält. Verhält es sich da ähnlich wie beim Bafög oder haben die Gerichte, das Recht nicht...?

Wie weit darf das nachverfolgt werden und ist da auch wichtig was meine Eltern für Vermögen haben?!

Vielen Dank schon mal für die hilfe


gruß

tux
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 19.04.06, 19:28    Titel: Re: PRozesskostenhilfe + Konten abfragen? Antworten mit Zitat

tux2104 hat folgendes geschrieben::
Hallo

Mich würde interessieren, wie es sich mit dem Angaben zum Vermögen bei einem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe verhält. Verhält es sich da ähnlich wie beim Bafög oder haben die Gerichte, das Recht nicht...?


Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stellt eine eidesstattliche Versicherung dar. Steht auch so drauf. D.h. wenn man dort falsche Angaben macht, macht man sich strafbar. Das Gericht macht keine Abfrage von Konten oder ähnliches. Wenn es jedoch den Angaben insbesondere zu Konten oder zum Kontostand nicht so recht Glauben schenken mag, kann es eine lückenlose Vorlage der Auszüge bestimmen.

Zitat:
Wie weit darf das nachverfolgt werden und ist da auch wichtig was meine Eltern für Vermögen haben?!


Siehe oben und ob das Vermögen der Eltern mitzählt, hängt vom Alter des Antragstellers ab.

Gerade bei PKH sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass man bei falschen Angaben die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, schädigt.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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AndreasDU
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Genau.
In der Regel erfolgt da keine Abfrage. Was nicht heisst dass es nicht möglich ist. Wie schon gesagt, wird bei Unstimmigkeiten ein lückenloser Nachweis über seine finanzielle Situation gefordert und dazu gehören Kontoauszüge, Sparbücher... . Sollte sich dann auch hier noch der Verdacht erhärten, dass sie falsche Angaben gemacht haben, wäre das wie gesagt ein Straftatbestand, und in diesem Verfahren hätte das Gericht dann die Möglichkeit eine Kontenabfrage bei der Bank einzuholen.

In Ihrem Interesse würde ich es aber nicht soweit kommen lassen!
_________________
Andreas
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