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Diplomverwaltungswirt Stelle nach Studium

 
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Ewie
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 11:38    Titel: Diplomverwaltungswirt Stelle nach Studium Antworten mit Zitat

Hallo!
Es ist ja bekanntlich so, dass man nach dem Studium zum Diplomverwaltungswirt mindestens 5 Jahre in dem Job bleiben sollte, sofern man nicht einen Teil der Bezüge zurückzahlen möchte. Da gibt es doch aber die Regelung, dass man von dieser Rückzahlung befreit wird, wenn man 10 oder mehr Absagen bekommt. Weiß jemand wie sich das genau verhält? Muss man dann die 10 Absagen vorlegen und kann dann eine andere Stelle annehmen (freie Wirtschaft - sofern man eine findet). Angenommen man bekäme 10 Absagen und eine Zusage, wäre man dann trotzdem von der Auflage befreit?
Danke und liebe Grüße
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doernberg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit innerhalb der fünf Jahre seitens des Beamtens um Auflösung des Beamtenverhältnisses gebeten wird, wird ausnahmweise nicht zurückgefordert, wenn

1. Der Dienstherr darauf ausdrücklich verzichtet hat,

2. Zu § 59 Abs. 5 BBesG ist eine Verwaltungsvorschrift erlassen worden. Unter Punkt 59.5.5 sind die Voraussetzungen geregelt, wann von einer Rückforderung der Anwärterbezüge abgesehen werden kann. Die einzig denkbare Möglichkeit ist im vorliegenden Fall die Aufnahme eines Studiums, um die Befähigung für den gehobenen oder den höheren Dienst zu erlangen, und die erneute Aufnahme einer Tätigkeit im Anschluss an das Studium bzw. an einen Vorbereitungsdienst.


Zu prüfen ist aber, ob zum Anfang der Anwärterausbildung eine wirksame Auflage im Sinne von § 59 Abs. 5 BBesG vereinbart wurde. Bei dieser Auflage handelt es sich nicht um eine solche nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG, sondern um eine Zweckvereinbarung im Sinne von § 812 Abs 1 Satz 2 BGB. Nur wenn diese vom Anwärter vor seiner Ernennung zum Beamten auf Widerruf unterschrieben wurde, kann auch zurückgefortert werden.
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Fritzchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.05, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir ist es so, daß ich ein Jahr lang pro Monat fünf Absagen vorlegen muß.

Ich habe aber schon von mehreren Seiten gehört, daß ein solcher Knebelvertrag generell nicht durchgesetzt werden könne. Hat da jemand zufällig ein Gerichtsurteil parat?
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Fritzchen,
Beamtenverhältnis und Vertrag
Wir sind doch im öffentlichen Recht mit VA aufgrund von Gesetzen , VO usw.

Hans
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Fritzchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

"Knebelvertrag" ist als geflügeltes Wort zu verstehen.
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