Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.03.05, 16:37 Titel: Versorgung bei Schwerbehinderung
Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung w.g. Schwerbehinderung
Ich bin 1948 geboren und seit 1985 zu 60 % schwerbehindert. Seit 1987 bin ich als Verwaltungsbeamter beim Bund beschäftigt und könnte nach der gültigen Rechtssprechung mit 60 Jahren in Pension gehen. Ich bekomme als Beamter nur eine Mindestversorgung als Pension, weil ich eine 50 % Anwartschaft w.g. fehlender Zeiten nicht erreichen kann. Den Rest meiner Altersversorgung würde ich aus Vorzeiten meiner Tätigkeiten als Angestellter vor 1987 und Beitragszahler der BfA bekommen. Diese Rente würde ich nach Bescheid der BfA vom 23.05.2003 aber erst mit 65 Jahren bekommen, weii ich in den letzten 5 Jahren vor Eintritt in das Rentenalter keine Beiträge geleistet habe. Konnte ich nicht, weil ich im Beamtenverhältnis bin. Das kann doch nicht sein, dass ich hier schlechter gestellt werde. Besteht für mich z.B. keine Möglichkeit ab sofort Mindestbeiträge bis zum 60. Lebnsjahr selbst zu zahlen, damt ich die Voraussetzungen erfülle?
Es ist meines wissens leider so, das man wirklich die letzten 60 Monate bevor man in Rente geht gearbeitet haben muss, sonst zahlt die BfA erst ab 65.
Beamtenrechtlich ist dieser fall nicht strittig, da es die vollen pensionsleistung gibt ab 60 ( natürlich nur, wenn man die Altersendstufe erreicht hat). Ich würde ihnen raten ihr ANliegen noch in einem anderen Forum auszuschreiben, da es sich hier eher um eine rentenrechtliche Problematik ist, und es im Beamtenrecht keine Vorschriften gibt um diese Lücke der Zahlungen abzufangen!!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.