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Verfasst am: 10.04.06, 21:56 Titel: Art. 1 GG kein Grundrecht?!
Guten Abend,
ich lerne gerade auf eine Zwischenprüfung in Staatsrecht (Verwaltungsschule) und beim Durchsehen des Skripts, welches mein Dozent ausgeteilt hat, fand ich Folgendes: " Art. 1 GG ist eine objektive Verfassungsnorm. Sie vermittelt dem Einzelnen kein subjektives Recht. Art. 1 ist kein Grundrecht."
Anschließend wird der Begriff der Würde erklärt. Es wird gesagt, dass Würde als ein Abstraktum zum Adjektiv "wert" zu verstehen ist und die Eigenschaft des Menschen als Wert unantastbar sei. Unantastbar bedeute, dass der Mensch als höchster Wert anzusehen sei.
Ich sehe mich als Laie, was Gesetze und Rechte angeht, aber dass Art. 1 kein Grundrecht ist, kommt mir schon deshalb komisch vor, weil der Artikel im Gesetzestext direkt unter der Überschrift "Die Grundrechte" steht.
Außerdem ist mir nicht ganz klar, warum der Artikel nicht als subjektives Recht zu sehen ist. Zwar geht es erst einmal um den Menschen an sich, aber dadurch ergibt sich doch auch, dass ein bestimmter Mensch, z.B. ich, nicht gefoltert werden darf - oder ergibt sich dies dann wieder aus dem Strafrecht?
Wie Sie sehen, bin ich verwirrt und ich wäre dankbar für eine Erläuterung.
Abschließend hoffe ich, dass ich im richtigen Unterforum gepostet habe. Ich bitte um Entschuldigung sollte dies nicht der Fall sein.
Zwar geht es erst einmal um den Menschen an sich, aber dadurch ergibt sich doch auch, dass ein bestimmter Mensch, z.B. ich, nicht gefoltert werden darf - oder ergibt sich dies dann wieder aus dem Strafrecht?
Auch aus dem Strafrecht, aber verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 2 und noch spezieller aus Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG.
Ich würde sagen: in Art. 1 ist nur Abs. 1 ein Grundrecht.
" Art. 1 GG ist eine objektive Verfassungsnorm. Sie vermittelt dem Einzelnen kein subjektives Recht. Art. 1 ist kein Grundrecht."
Hallo SnowWhite,
das Zitat aus Ihrem Skript entspricht zwar auch meiner Auffassung. gibt meines Erachtens aber nicht die "herrschende Meinung" wieder. Das Problem: Menschenwürde - Grundrecht? wurde schon an unterschiedlichen Stellen diskutiert. Zuletzt hier. Ich verschiebe Ihren Thread mal ins Verfassungsrecht.
Vielen Dank für die schnellen Antworten und für das Verschieben des Threads.
Für's Erste sind meine Fragen durch die andere Diskussion geklärt. Zumindest verstehe ich jetzt die Aussage meines Dozenten und kann in einer Arbeit argumentieren, sollte Art. 1 der Gegenstand einer Frage sein - das ist erst einmal das Wichtigste, schließlich ist eine gute Note im Moment wichtiger für mich, als eine Grundsatzdiskussion mit meinem Dozenten *lach*
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