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0137-Nummer und Gewinnspiele

 
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Wellness69



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 30
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 11:07    Titel: 0137-Nummer und Gewinnspiele Antworten mit Zitat

es gibt seit einiger zeit gewinnspiele im tv, wo man z. b. durch den anruf eine frage auf eine gewinnspielfrage beantworten kann und dann an der auslosung des preises teilnimmt.

nun die frage:

wie ist es eigentlich, wenn der anrufer nicht weiss, dass jeder anruf geld kostet, auch wenn ihm zigmal hintereinander (mehrere anrufe) immer die selbe telefonstimme sagt, dass er diesmal leider nicht am gewinnspiel teilnehmen kann?

müsste dieser hinweis nicht bei der einblendung der telefonnummer in der sendung erfolgen, denn sonst kann doch jeder glauben, dass er immer an solchen gewinnspielen teilnehmen kann, wenn er durchgekommen ist?

es kommt nie ein besetztzeichen, wie bei anderen telefonnummmern, die bei überlastung dies machen.
_________________
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Zuletzt bearbeitet von Wellness69 am 05.05.06, 14:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 12:59    Titel: Re: 0137-Nummer und Gewinnspiele Antworten mit Zitat

Wellness69 hat folgendes geschrieben::
wie ist es eigentlich, wenn der anrufer nicht weiss, dass jeder anruf geld kostet, auch wenn ihm zigmal hintereinander (mehrere anrufe) immer die selbe telefonstimme sagt, dass er diesmal leider nicht am gewinnspiel teilnehmen kann?


Vielleicht macht sich der Anrufentgegennehmer dadurch strafbar, wenn er den (unzutreffenden) Eindruck erweckt, der Anruf sei noch gar nicht (eine Gebührenpflicht auslösend) vom eigentlich angerufenen Gewinnspielbetreiber entgegengenommen worden (sondern "nur" von einer Art Vermittlungsstelle, die über das Nichtzustandekommen der gewünschten Verbindung informiert)?

Ansonsten handelt der Gewinnspielbetreiber vielleicht nur wettbewerbswidrig, wenn er in seinen Teilnahmebedingungen nicht klar und verständlich darüber informiert, daß jede dieser Ablehnungs-Ansagen gebührenpflichtig ist.

mbG
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