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GmbH Stammeinlage

 
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StephanT.
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Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 17:36    Titel: GmbH Stammeinlage Antworten mit Zitat

hallo miteinander,

folgende Problematik bei der Ihr mir vielleicht helfen könntet bzw. wo ich noch bestätigung benötige:

ich und partner gründen eine gmbh mit seinem geld aber 50% /50% aufteilung vor notar. ich werde mein auto an die gmbh verkaufen und das geld meinem partner/leiher zurückgeben.

das ist soweit ich weiss möglich das die gmbh von den geschäftsführenden gesellschafter abkauft oder wie sehe ich das?

also kurz gefasst privatverkauf an die gmbh....
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn dieser vom BGB §181 befreit ist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen


Zuletzt bearbeitet von Chess45 am 26.04.06, 06:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 22:11    Titel: Re: GmbH Stammeinlage Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
hallo miteinander,

folgende Problematik bei der Ihr mir vielleicht helfen könntet bzw. wo ich noch bestätigung benötige:

ich und partner gründen eine gmbh mit seinem geld aber 50% /50% aufteilung vor notar. ich werde mein auto an die gmbh verkaufen und das geld meinem partner/leiher zurückgeben.

das ist soweit ich weiss möglich das die gmbh von den geschäftsführenden gesellschafter abkauft oder wie sehe ich das?

also kurz gefasst privatverkauf an die gmbh....


das riecht nach verdeckter sacheinlage. wenn's mit der gmbh nichts wird, wird der insolvenzverwalter von ihnen den kaufpreis für das fahrzeug zurückfordern.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist sicherer das eigene Auto zu verkaufen und die GmbH kauft ein vergleichbares von einem Dritten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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StephanT.
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Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

mmmhhhhh....okay noch ein wichtiger punkt der nicht ganz unerheblich ist:

ich bin einzelunternehmer und das auto ist voll mit beschriftung und das unternehmen wird in eine GmbH wie oben beschrieben umgewandelt

die gmbh bekommt doch einen gegenwert. genauso so verhält es sich mit den anderen wertgegenständen des unternehmens....wenn man für die zukünftige gmbh nicht private gegenstände benützen möchte
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es ja kein Kauf, sondern eine Sacheinlage für die ein Wertgutachten erforderlich ist. Ob sich dies lohnt?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

wieso die einlage erfolgt komplett in bar und nach eintragung kauft die gmbh das auto..

also meines erachtens ist das ein ganz normaler vorgang denn wer schenkt seine gegenstände einer gmbh? wohl niemand
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
wieso die einlage erfolgt komplett in bar und nach eintragung kauft die gmbh das auto..

also meines erachtens ist das ein ganz normaler vorgang denn wer schenkt seine gegenstände einer gmbh? wohl niemand


die tatsächliche einlage ist das fahrzeug. hierfür müssen die vorschriften über die einbringung von sacheinlagen eingehalten werden.
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

waren beim anwalt

bareinlage....gründung GmbH....kauf Auto..ect...normaler Vorgang meinte er

wenn nicht mein Auto gekauft wird, dann ein anderes...es gibt kein Unterschied..die GmbH kann ja nicht ohne Auto also kommt um den Kauf/Leasing nicht herum
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