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Hallo, mal angenommen ich habe einen Kabelvertrag geschlossen - dann wirksam gekündigt. NUn möchte ich die geleistete Kaution zurück. Hätte man anspruch wie bei Mietkaution, darauf, dass der Betreiber der Kabelanlage diese kaution verzinslich anlegt - analog 551 Abs. 3 BGB? - oder ist das dort eine Besonderheit. Überhaupt - welches recht gilt eigentlich bei Kabelvertrag - versorgung mit fernsehprogrammen über Kabelanlage???
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