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Also wenn A ein Handy kaufen will, und dann in einen Elektroladen der neben dem Jupiter wohnt, falsch Beraten wird kann man dann, wenn man dieses Gerät gekauft hat etwas machen?
Also, A bekommt von einem Verkäufer gesagt das diese Handy MMS kann, was aber nicht stimmt.
Der Verkäufer hat dies bestimmt nicht vorsätzlich gemacht aber fahrlässig, kann man
dann das Gerät zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.04.06, 14:48 Titel:
Wenn das kaufentscheidend war und man das im Streitfall beweisen kann, ja. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das der Verkäufer hier mich falsch informiert hat wird später wahrscheinlich schwierig oder? Besonders wenn es ein großer Laden mit vielen Kunden, also soviele das sich ein Verkufer icht mehr an die einzelene Kunden errinern kann.
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