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Lebensversicherung mal anders

 
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delia65
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:03    Titel: Lebensversicherung mal anders Antworten mit Zitat

Herr Beispiel bezahlt während der Ehezeit Geld in zwei Kapitallebensversicherungen ein, monatl ca. 150 € (Ehezeit 18 Jahre). Gleichzeitig bekommt er monatl Geldgeschenk seiner Eltern, um diese Altervorsorge zu finanzieren. Fließt diese Lebensversicherung bei der Scheidung in den Zugewinn oder bleibt sie wegen persönlicher Schenkung außen vor?
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Kapitallebensversicherung fließt ins Endvermögen. Kann Herr Beispiel die regelmäßigen Geldgeschenke seiner Eltern als reine Geschenke an sich nachweisen, dann werden diese ins Anfangsvermögen einberechnet und somit bei Berechnung eines etwaigen Zugewinns neutral gestellt.

Gruß
Peter H.
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delia65
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:45    Titel: Lebensversichung mal anders Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Zahlungen der Eltern erfolgten aufs gemeinsame Ehekonto ohne Verwendungszweck. Welche Nachweis müßte Herr Beispiel erbringen damit diese als Geschenke für sein Anfangsvermögen anerkannt werden?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 20:27    Titel: Re: Lebensversichung mal anders Antworten mit Zitat

Hallo,

delia65 hat folgendes geschrieben::
aufs gemeinsame Ehekonto ohne Verwendungszweck.


das wird schwierig nachzuweisen, dass nur allein Herr Beispiel die Zahlungen erhalten sollte. Im Zweifel wird angenommen, dass derartige Zahlungen beiden Eheleuten zugute kommen soll.

Gruß
Peter H.
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Andreas*
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Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 14:55    Titel: Re: Lebensversicherung mal anders Antworten mit Zitat

Hallo, delia65!

Du schreibst:
Zitat:
monatl ca. 150 € (Ehezeit 18 Jahre). Gleichzeitig bekommt er monatl Geldgeschenk seiner Eltern, um diese Altervorsorge zu finanzieren.
Kleinere regelmaessige Betraege werden meist als *Unterstuetzung zum Lebensunterhalt* gewertet und tauchen nicht in besonderer Weise als Schenkung/Zuwendung im Zugewinn auf.

Die Rueckkaufswerte der KLVs dagegen tauchen beim entsprechenden Ehepartner im (Anfangs- und) Endvermoegen auf.

Gruss, Andreas
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Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
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delia65
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 08:29    Titel: 1000 Dank Antworten mit Zitat

1000 Dank für Eure Antworten so langsam schöpft Frau Beispiel wieder ein wenig Hoffnung, zumal das gemeinsame Ehekonto nur auf Ihren Namen lief und Herr Beispiel nur verfügungsberechtigt war und die Geldzuwendungen der Schwiegereltern von Fr. Beispiel nur den Vermerk "privat" tragen.
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Andreas*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 10:10    Titel: Re: 1000 Dank Antworten mit Zitat

Hallo, delia65!

Du schreibst:
Zitat:
so langsam schöpft Frau Beispiel wieder ein wenig Hoffnung
Ich will ja der Frau Beispiel nicht zu sehr die Hoffnung trueben. Im Streitfall kann das ne ganz schoen Gurkenkiste werden Traurig

Frau Beispiel wird sagen, *privat* heisst *es gehoert beiden*.
Die Eltern von Herrn Beispiel werden sagen, *nee, nee, dat war nur fuer unsern Jung.*
Und das Gericht ... hat die Arbeit der Beweiswuerdigung und kann dann auch in Richtung *unbenannte ehebezogene Zuwendung* ausurteilen.

Vor Gericht und auf hoher See ...

Gruss, Andreas
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Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
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delia65
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Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau bedeutet das:

*unbenannte ehebezogene Zuwendung*

wird es dann dem Anfangsvermögen von Herrn Beispiel zugeschlagen oder beiden zu gleichen Teilen oder gar nicht berücksichtigt?

Übrigens vielen Dank für deine Hinweise. Frau Beispiel wollte eigentlich eine einvernehml Scheidung bis Herr Beispiel sich von seiner Anwältin und neuen Freundin aufhetzen ließ, dass da doch was zu holen sein muß....

Naja so kanns gehen und dann sind alle guten Vorsätze einfach zum Teufel und der letzte Rest Vertauen zerstört, sehr schade
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