Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mich würde interessieren, wie es sich mit dem Angaben zum Vermögen bei einem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe verhält. Verhält es sich da ähnlich wie beim Bafög oder haben die Gerichte, das Recht nicht...?
Wie weit darf das nachverfolgt werden und ist da auch wichtig was meine Eltern für Vermögen haben?!
Mich würde interessieren, wie es sich mit dem Angaben zum Vermögen bei einem Antrag auf Prozesskostenbeihilfe verhält. Verhält es sich da ähnlich wie beim Bafög oder haben die Gerichte, das Recht nicht...?
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse stellt eine eidesstattliche Versicherung dar. Steht auch so drauf. D.h. wenn man dort falsche Angaben macht, macht man sich strafbar. Das Gericht macht keine Abfrage von Konten oder ähnliches. Wenn es jedoch den Angaben insbesondere zu Konten oder zum Kontostand nicht so recht Glauben schenken mag, kann es eine lückenlose Vorlage der Auszüge bestimmen.
Zitat:
Wie weit darf das nachverfolgt werden und ist da auch wichtig was meine Eltern für Vermögen haben?!
Siehe oben und ob das Vermögen der Eltern mitzählt, hängt vom Alter des Antragstellers ab.
Gerade bei PKH sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass man bei falschen Angaben die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, schädigt. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Genau.
In der Regel erfolgt da keine Abfrage. Was nicht heisst dass es nicht möglich ist. Wie schon gesagt, wird bei Unstimmigkeiten ein lückenloser Nachweis über seine finanzielle Situation gefordert und dazu gehören Kontoauszüge, Sparbücher... . Sollte sich dann auch hier noch der Verdacht erhärten, dass sie falsche Angaben gemacht haben, wäre das wie gesagt ein Straftatbestand, und in diesem Verfahren hätte das Gericht dann die Möglichkeit eine Kontenabfrage bei der Bank einzuholen.
In Ihrem Interesse würde ich es aber nicht soweit kommen lassen! _________________ Andreas
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.