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Verfasst am: 19.09.04, 22:02 Titel: Schulden mit in die Ehe nehmen - Gütertrennung möglich ?
Hallo,
momentan habe ich noch einiges an Schulden ( Gesamtbetrag bekäuft sich auf ca. 3000 Euro )
Demnächst wollten mein Freund und ich eigendlich heiraten, allerdings hat er Angst davor, das wenn wegen mir mal der Gerichtsvollzieher kommt - man seine Sachen pfändet!
Ist vor der >Ehe deshalb eine Gütertrennung o.ä. möglich?
So das sie an seine Sachen nicht rankönne, trotzdem wir verheiratet sind ?
Verfasst am: 20.09.04, 09:33 Titel: Re: Schulden mit in die Ehe nehmen - Gütertrennung möglich ?
Hallo,
also 3000 Euro sollten doch schnell abgetragen werden. Zu Zweit schafft man das doch schneller.
ansonsten muß man nicht unbedingt Gütertrennung haben, das Geld für den notariellen Vertrag kannst gleich den Gläubigern rüber wachsen lassen, hast dann weniger Schulden!
Gütertrennung wird das Hab und Gut Deines zukünftigen Mannes nicht unbedingt schützen können, sollte der Gerichtvollzieher vor der Tür stehen.
Ihr müßt anhand der Rechnungen klar beweisen, daß es nicht Dein Eigentum ist.
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 20.09.04, 12:17 Titel: Re: Schulden mit in die Ehe nehmen - Gütertrennung möglich ?
Melly hat folgendes geschrieben::
Hallo,
also 3000 Euro sollten doch schnell abgetragen werden. Zu Zweit schafft man das doch schneller.
man merkt deutlich, dass du wohl gut verdienst und dich nicht in die lage von schlechtergestellten hineinversetzen kannst
Ihr müßt anhand der Rechnungen klar beweisen, daß es nicht Dein Eigentum ist.
gott sei dank stimmt das so nicht- ihr müsst also nicht für jeden kram den beleg aufheben, pfändbar ist in einem normalen haushalt ohnehin kaum etwas, und wenn dein mann versichert, dass der gesamte hausstand von ihm angeschafft wird, weil du kein oder nur geringes einkommen hast wäre das auch genug.
Verfasst am: 22.09.04, 07:47 Titel: Re: Schulden mit in die Ehe nehmen - Gütertrennung möglich ?
Hallo zusammen,
so einfach, wie Blubberbrause sich das vorstellt ist es nicht. Wenn der Gerichtsvollzieher in die gemeinsame ehewohnung kommt, darf er vermuten, dass die pfändbaren Gegenstände dem Schuldner gehören. diese Vermutung ist aber widerlegbar, daher (auf den Namen des ehepartners ausgestellte Rechnungen aufheben oder offiziell getrennte wohnsitze behalten.
Gruß Reinhard
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