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Anmeldungsdatum: 25.01.2005 Beiträge: 26 Wohnort: berlin
Verfasst am: 25.04.06, 09:38 Titel: Umwandlung einer GmbH in ein EInzelunternehmen
HAllo, habe mal folgende Frage. Der Geschäftsführer einer GmbH hat privat Verbindlichkeiten und will diese GmbH dann liquidieren. Er will dann umfirmieren zu Einzelgesellschft, allerdings auf den Namen seiner Tochter und selbst als Angestellter tätig bleiben.
Die neue Firma soll ein Einzelunternehmen sein, wo er dann noch als stiller Teilhaber beteiligt ist. Aus dieser stillen Teilhaberschaft will er dann seine persönlichen Verluste gegen die Gewinne der Firma gegenrechnen. Das geht soch aber gar nciht, oder etwa doch. ICh kann doch nicht persönlcihe Verluste gegen die Gewinne der stille Teilhaberschaft gegenrechnen. Und falls das doch gehen sollte, geht das nur bei einem EInzelunternehemen, oder würde das auch bei einer GmbH oder Gmbh und Co. KG gehen.
Für eine ANtwort wäre ich sehr dankbar, am besten noch mit Quellennachweis
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