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Verfasst am: 15.02.06, 12:13 Titel: Gemeinschaftskonto bei HartzIV???
Frage:
Mein Konto wurde gepfändet und ich habe ein neues Konto daraufhin mit einem Freund eröffnet,d.h. wir sind jetzt beide!!! Kontoinhaber,leben aber nicht zusammen o.ä.
Auf dieses Konto kommen nur meine Bezüge und Gelder.
Ich muß ab 1.4. HartzIV beantragen und demnach auch dieses Konto als Empfängerkonto angeben.
Wird es Probleme geben weil iich nicht alleiniger Kontoinhaber bin?
Ich bin ansonsten alleinerziehend mit 2 Kindern(7+3).
ein gemeinsames Konto würde ich bei getrenntem Leben nicht empfehlen. Stellen Sie sich vor, aufgrund Ihrer Schulden wird bei ihm auch eine Pfändung vorgenommen. Oder umgekehrt: Er hat Schulden und Ihr Geld wird auch gepfändet.
Sie sollten unverzüglich mit der Bank sprechen und ihr altes Konto weiterverwenden. ALG II ist nicht pfändbar. Im Übrigen muss das zuständige Gericht die Pfändung für einen Teil des auf dem Konto liegenden Geldes aufheben, das zum Leben notwendig ist. _________________ mfg
Klaus
Habe meinen Hartz IV-Antrag gestellt und der Sachbearbeiterin alles erklärt.
Sie hatte Verstzändnis und sich natürlich auch meine Kontoauszüge angesehen.
Es ist alles i.O. und mir wird nichts gekürzt o.ä. .
Habe mir auch noch eine Bestätigung von der Bank geholt,dass nur meine!!!! Bezüge auf das Konto gehen.
Danke,für Eure Tips.
Hi,
ich will jetzt keine Panik schüren, aber ein gemeinsames Konto (zwischen Mann und Frau ) könnte auch deshalb gefährlich werden, weil es ein Indiz für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist. Den Ärger, dieses Indiz zu widerlegen, kann man sich sparen, indem jeder ein eigenes Konto hat.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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