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Was ist bei einem mündlichen Vertragsschluss am Telefon zu beachten, damit dieser auch wirksam zustande kommt? Meines Erachtens reicht es aus, dass
- der Kunde zunächst mündlich einwilligt, dass sein Bestellauftrag aufgezeichnet wird (§201 StGB)
- der Kunde kurz und bündig auf wesentliche AGBs hingewiesen wird (hilft es evtl., wenn diese zusätzlich in Auszügen auch auf dem Verkaufsprospekt zu finden sind und hierauf mündlich Bezug genommen wird?)
- dem Kunden zum Abschluss nochmals seine Bestellung vorgelesen wird und er diese nochmals explizit bestätigt.
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