Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hartz4 zurück zahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hartz4 zurück zahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hasiii
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 19:02    Titel: Hartz4 zurück zahlen Antworten mit Zitat

Hi,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab leider kein Forum zun thema hartz4 gefunden aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Folgender fall: Ich war bis vor ca. einem halben Jahr hartz4 Empfänger.
Am 20.09 habe ich wieder Arbeit aufgenommen. Habe dieses natürlich auch gleich dem Arbeitsamt gemedet. Habe dann aber auch noch mal am 30.09 meine Arbeitslosengeld 2 für oktober bekommen.
Ich habe gedacht das es okay ist, da ich mein arbeitslohn ja erst ende Oktober bekomme und von 118 euro, die ich noch für september bekommen habe, nicht den ganzen Monat von Leben kann.
Nun hab ich im januar eine zahlungsaufforderung bekommen, das ich das Geld, was ich am 30.09 bekommen habe, zurückzahlen soll. Ist das okay?
Denn wie gesagt, ein normaler Mensch kann nicht mit 118 euro im ganzen Monat leben.

Lieben Dank wenn ihr mir tipps geben könnt.

P.S. Habe dem Arbeitsamt auch 2 mal eine Gehaltsabrechnung zugeschickt, mit der bitte um Prüfung aber ich habe bis heute keine Rückmeldung bekommen.
Hingehen ist leider schlecht, da ich in einer anderen Stadt arbeite
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 20:30    Titel: Re: Hartz4 zurück zahlen Antworten mit Zitat

Hasiii hat folgendes geschrieben::
Nun hab ich im januar eine zahlungsaufforderung bekommen, das ich das Geld, was ich am 30.09 bekommen habe, zurückzahlen soll. Ist das okay?
Bitte lesen Sie unbedingt hier!

Ganz allgemein: ja, natürlich sind zuviel bezahlte ALG-Beträge zurückzuzahlen, wobei man möglicherweise Ratenzahlung vereinbaren kann.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
T.M.R.
Gast





BeitragVerfasst am: 25.04.06, 20:38    Titel: Re: Hartz4 zurück zahlen Antworten mit Zitat

Hasiii hat folgendes geschrieben::

Habe dem Arbeitsamt auch 2 mal eine Gehaltsabrechnung zugeschickt, mit der bitte um Prüfung aber ich habe bis heute keine Rückmeldung bekommen.


Was für ne Prüfung sollen die denn da vornehmen bei deiner Abrechnung?

MfG
Nach oben
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 20:40    Titel: Re: Hartz4 zurück zahlen Antworten mit Zitat

Hasiii hat folgendes geschrieben::
Hi,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab leider kein Forum zun thema hartz4 gefunden


Das wäre dann dieses hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=34
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, den Aspekt hab' ich übersehen - verschoben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wann haben Sie denn den Lohn für die zehn Tage vom 20. bis 30.9. bekommen? Zumindest für diesen Zeitraum hätten Sie das Alg II nur als Darlehen bekommen, insoweit müssen Sie jetzt zurückzahlen. Dass man Ihnen das Alg II für den ganzen September zurückfordern kann, sehe ich nicht so.
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 26.04.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Dass man Ihnen das Alg II für den ganzen September zurückfordern kann, sehe ich nicht so.
Gruß, dos


Man will ja nicht das ALG II für September zurückfordern, sondern für Oktober. ALG II wird im vorraus bezahlt. Das am 30.9. überwiesende Geld war für Oktober..
Nach oben
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, Iljk,
stimmt, hab ich nicht genau genug gelesen. Wurde das Alg II nicht bisher am 1. Werktag des laufenden Monats ausgezahlt? Naja... Immer stellt sich die Frage der Rückforderung dann nicht nur für Oktober, sondern auch für die zehn Tage im September... Smilie.
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.