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Hi,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab leider kein Forum zun thema hartz4 gefunden aber vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem helfen.
Folgender fall: Ich war bis vor ca. einem halben Jahr hartz4 Empfänger.
Am 20.09 habe ich wieder Arbeit aufgenommen. Habe dieses natürlich auch gleich dem Arbeitsamt gemedet. Habe dann aber auch noch mal am 30.09 meine Arbeitslosengeld 2 für oktober bekommen.
Ich habe gedacht das es okay ist, da ich mein arbeitslohn ja erst ende Oktober bekomme und von 118 euro, die ich noch für september bekommen habe, nicht den ganzen Monat von Leben kann.
Nun hab ich im januar eine zahlungsaufforderung bekommen, das ich das Geld, was ich am 30.09 bekommen habe, zurückzahlen soll. Ist das okay?
Denn wie gesagt, ein normaler Mensch kann nicht mit 118 euro im ganzen Monat leben.
Lieben Dank wenn ihr mir tipps geben könnt.
P.S. Habe dem Arbeitsamt auch 2 mal eine Gehaltsabrechnung zugeschickt, mit der bitte um Prüfung aber ich habe bis heute keine Rückmeldung bekommen.
Hingehen ist leider schlecht, da ich in einer anderen Stadt arbeite
Ganz allgemein: ja, natürlich sind zuviel bezahlte ALG-Beträge zurückzuzahlen, wobei man möglicherweise Ratenzahlung vereinbaren kann. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hi,
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich hab leider kein Forum zun thema hartz4 gefunden
Das wäre dann dieses hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=34 _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.04.06, 21:06 Titel:
Stimmt, den Aspekt hab' ich übersehen - verschoben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hi,
wann haben Sie denn den Lohn für die zehn Tage vom 20. bis 30.9. bekommen? Zumindest für diesen Zeitraum hätten Sie das Alg II nur als Darlehen bekommen, insoweit müssen Sie jetzt zurückzahlen. Dass man Ihnen das Alg II für den ganzen September zurückfordern kann, sehe ich nicht so.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Dass man Ihnen das Alg II für den ganzen September zurückfordern kann, sehe ich nicht so.
Gruß, dos
Man will ja nicht das ALG II für September zurückfordern, sondern für Oktober. ALG II wird im vorraus bezahlt. Das am 30.9. überwiesende Geld war für Oktober..
Hi, Iljk,
stimmt, hab ich nicht genau genug gelesen. Wurde das Alg II nicht bisher am 1. Werktag des laufenden Monats ausgezahlt? Naja... Immer stellt sich die Frage der Rückforderung dann nicht nur für Oktober, sondern auch für die zehn Tage im September... .
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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