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recht.de :: Thema anzeigen - Muß Unterhalt nach 20 Jahren nachgezahlt werden?
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Muß Unterhalt nach 20 Jahren nachgezahlt werden?

 
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Rudi Rastlos
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 02:21    Titel: Muß Unterhalt nach 20 Jahren nachgezahlt werden? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe mit meiner Ex-Freundin eine Tochter die Mittlerweile 20 Jahre alt ist ich hatte sie vor 19 Jahren das letzte mal gesehen und meine Freundin sagte mir damals dass ich mich um den Unterhalt nicht kümmern brauch da sie darauf verzichten würde, was ich allerdings nicht Schriftlich in der Hand habe und bis heute auch nichts mehr von den Beiden gehört habe.
Da meine Tochter aber Mittlerweile Volljährig ist habe ich Bedenken dass sie nun Nachfoderungen stellen könnte.
Kann auf mich eine solche Forderung zukommen oder wäre sowas "Verjährt"?

Gruß Rudi.
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mutter kann nicht in Namen ihres minderjährigen Kindes auf Unterhalt verzichten.
Das ist rechtlich nicht möglich.
Unterhalsanforderungen verjähren meines Wissens nach 30 Jahren.
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
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uli/w
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rudi,

wenn damals kein Titel oder eine Jugenamtsurkunde gegen dich erwirkt wurde, dann kann auch nichts nachgefordert werden.
Das mit der Verjährung wäre richtig, aber eben nur, wenn ein Titel vorhanden ist, und wenn nach dem 18. Geburtstag ab und zu zur Zahlung aufgefordert wird.

uli
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Rudi Rastlos
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antworten aber wie und wo kann ich herausbekommen wo das Kind gemeldet wurde,wahrscheinlich beim Standesamt, aber kann ich da so einfach nachfragen ohne dass da schlafende Hunde geweckt werden?

Gruß Rudi.
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uli/w
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

wo das Kind gemeldet ist ist doch egal.

Wenn ein Titel existiert, dann musst du mal was unterschrieben haben, beim Jugendamt in der Regel.
Du müsstest auch davon eine Abschrift bekommen haben.
Hast du überhaupt die Vaterschaft anerkannt?

uli
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Rudi Rastlos
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mutter hatte das Kind selber angemeldet und ich habe auch nichts unterschrieben.
Im Mutterpass steht unter aderem: Vater unbekannt.

Gruß Rudi.
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Ashley7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn Du die Vaterschaft damals nicht anerkannt hast (mit Unterschrift) würde ich, wenn da irgendwelche Forderungen kommen, eh erst mal einen Test machen lassen.
Vielleicht ist es ja gar nicht Dein Kind?????
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
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Rudi Rastlos
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Daran hatte ich schon immer gedacht aber die Justizministerin Zypris oder wie die heißt
hat doch ein neues Gesetz angestrebt wo dies nicht mehr Erlaubt wäre oder habe ich da was falsches gelesen?

Gruß Rudi.
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rudi Rastlos hat folgendes geschrieben::
Daran hatte ich schon immer gedacht aber die Justizministerin Zypris oder wie die heißt
hat doch ein neues Gesetz angestrebt wo dies nicht mehr Erlaubt wäre oder habe ich da was falsches gelesen?

Gruß Rudi.


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uli/w
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rudi,

also, wenn du als Vater nicht bekannt bist, kann es auch definitiv ,keinen Unterhaltstitel geben, und somit kann für die Vergangenheit ncihts nachgefordert werden.
Wenn allerdings deine Tochter jetzt auf die zukommt, und Unterhalt für z.B ihr Studium möchte, dann ist es klar dass du das bezahlst.

uli
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upup
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 14:07    Titel: etwas anderer Fall..... Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
meine Frage geht noch etwas weiter.
Wie verhält sich der Fall (natürlich rein fiktiv) wenn die Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß beantragt hat und auch bekommt, wobei als Vater ein anderer angegeben ist - Wenn nun nach Jahren festgestellt wird das die Angabe falsch (wissentlich oder nicht) und der leibliche Vater ermittelt wird?
Kommen auf diesen dann gegebenenfalls utopische Nachforderungen zu oder hat die Mutter mit ihrer (angenommenen) Falschaussage diese verwirkt?
Kann das Jugendamt Nachforderungen, über Rückzahlungen des zu Unrecht gezahlten Unterhaltsvorschuß, an den viel später festgestellten leiblichen Vater stellen?
Danke schon mal im Vorraus
U.
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