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Verfasst am: 25.04.06, 23:06 Titel: KFZ Schadenschaden - Wer haftet bzw. wenn überhaupt
Hallo Leute,
wer kann mir einen Tipp geben.
Folgendes hat sich zugetragen:
Ich bin aus einem Lieferwagen ausgestiegen den ein Fahrer geführt hat, welcher
nicht Eigentümer des KFZ war bzw. ist. Als das KFZ also stand bzw. gerade
angehalten hat und ich aussteigen wollte ist der Fahrer noch mal kurz angefahren
und die Tür ist dabei beschädigt worden, in dem sie eine Mauer berührte. Es entstand
dabei Sachschaden an der Tür.
1. Muss ich dafür haften und den Schaden aus eigener Tasche zahlen??
2. Kann ich meine PHV dafür zum Einsatz bringen??
3. Wird es über die Kfz-Kasko des Halters reguliert
4. Ist der Fahrer (nicht gleich Halter) des KFZ haftbar zu machen und es wird eine Haftungsqoute gebildet
Über eine hilfreiche Auskunft bzw. sachdienliche Hinweise hierzu
wäre ich euch SEHR dankbar.
Verfasst am: 26.04.06, 07:51 Titel: Re: KFZ Schadenschaden - Wer haftet bzw. wenn überhaupt
rediman hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
wer kann mir einen Tipp geben.
Folgendes hat sich zugetragen:
Ich bin aus einem Lieferwagen ausgestiegen den ein Fahrer geführt hat, welcher
nicht Eigentümer des KFZ war bzw. ist. Als das KFZ also stand bzw. gerade
angehalten hat und ich aussteigen wollte ist der Fahrer noch mal kurz angefahren
und die Tür ist dabei beschädigt worden, in dem sie eine Mauer berührte. Es entstand
dabei Sachschaden an der Tür.
1. Muss ich dafür haften und den Schaden aus eigener Tasche zahlen??
2. Kann ich meine PHV dafür zum Einsatz bringen??
3. Wird es über die Kfz-Kasko des Halters reguliert
4. Ist der Fahrer (nicht gleich Halter) des KFZ haftbar zu machen und es wird eine Haftungsqoute gebildet
Über eine hilfreiche Auskunft bzw. sachdienliche Hinweise hierzu
wäre ich euch SEHR dankbar.
Besten dank vorab und viele Grüße,
rediman
Meine EINSCHÄTZUNG
1- denke nicht da Verschulden laut Ihrer Aussage wohl beim Fahrer liegt
2- Denke nicht, sie würde aber den Schaden übernehmen wenn es Ihre Schuld wäre
3- sollte man so machen ( empfehlenswert, da am ehesten zutreffend)
4- nein (Benzinklausel)
eine wichtige Information fehlt: waren der Fahrer und der Beifahrer in
irgendeiner Art beruflich mit dem Lieferwagen unterwegs?
Ich geh zunächst mal davon aus, es war eine private Fahrt. Dann kann man
die Fragen wie folgt beantworten:
1. eher nicht. Eine genauere Aussage ist aufgrund der dürftigen
Sachverhaltsschilderung nicht möglich
2. Ja, wenn der Mitfahrer als Privatperson unterwegs war. Die PHV wird
entweder den Schadenersatz bezahlen (wenn eine Haftung gegeben ist) oder
die Schadenersatzansprüche abwehren (wenn keine Haftung gegeben ist)
3. Sofern Vollkasko besteht: ja
4. Da wir davon ausgehen, dass es auch für den Fahrer eine private Fahrt
war: grundsätzlich ja. Die Vollkasko wird nur dann Regress nehmen, wenn er
den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Es kann möglicherweise eine
Haftungsquote gebildet werden: unter Umständen trifft den Mitfahrer, der
die Tür geöffnet hat, eine Mitschuld. Dazu müsste man die genauen Umstände
des Einzelfalles kennen.
So, nun spielen wir den Fall durch unter der Voraussetzung, dass Fahrer und
Beifahrer beruflich unterwegs waren. Dann wird sich die
Privathaftpflichtversicherung des Beifahrers aus allem raushalten.
Für den Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber gelten die Grundsätze der
Arbeitnehmerhaftung: danach haftet ein Arbeitnehmer bei leichter
Fahrlässigkeit gar nicht, bei grober Fahrlässigkeit ganz und bei
Fahrlässigkeitsgraden dazwischen findet eine Quotelung entsprechend dem
Grad des Verschuldens statt (wer´s genauer wissen will, möge sich im
Unterforum für Arbeitsrecht schlau machen).
Damit sind die Fragen eigentlich schon beantwortet:
1. kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an: dazu müsste man wissen, wie
kam es dazu, dass der Mitfahrer die Tür geöffnet hat, obwohl das Fahrzeug
offenbar noch nicht an seinem Ziel angekommen war.
2. nein, weil es sich nicht um einen Schaden aus dem privaten Bereich
handelt.
3. Ja, kein Unterschied zu oben
4. Nach den gleichen Grundsätzen wie schon dargelegt: wie hoch ist der Grad
der Fahrlässigkeit des Fahrers zu bemessen.
Allerdings wird der Arbeitgeber bei solchen Unfällen, die ja immer mal
vorkommen können, mit seinen Schadenersatzansprüchen vermutlich ins Leere
laufen (vermute ich mal). Es müsste wirklich schon ein erhebliches
Verschulden seitens des Fahrers und Beifahrers vorliegen, damit er einen
Anspruch geltend machen kann. Dazu sollte man die Frage vielleicht wirklich
mal im Forum für Arbeitsrecht stellen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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